Erstellt am 10.07.2008 um 07:50 Uhr von uhu
@Biber
*Einstellungsmeldung* - du meinst doch hoffentlich eine ordentliche Anhörung des BR gem. § 99 BetrVG; wenn es so ist wie du schreibst, dann zückt mal § 99 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG und schreibt dazu, welche Nachteile ihr konkret für welche Personen seht;
Erstellt am 10.07.2008 um 08:01 Uhr von mainpower
Hallo,
ich weis aus meiner Zeit beim Bund dass man für jede Mark nebenher dankbar war. Wahrscheinlicht arbeitet er doch nur in seiner Urlaubszeit oder am Wochenende. Also doch eher Stundenweise. Wenn der Arbeitgeber ihm die Möglichkeit gibt sich etwas nebenher zu Verdienen dann gönnt es doch dem Vaterlandsverteidiger. Ich finde da sollte man die 5 auch mal eine gerade Zahl sein lassen.
Erstellt am 10.07.2008 um 08:38 Uhr von Der Biber
Danke für eure Antworten,
@uhu
ich meine natürlich eine Anhörung nach 99
@mainpower
sicher wird das so sein wie Du schreibst, aber bei uns wird zur Zeit an allen Ecken bei den Aushilfskräften gespart, d.h. durch die zeit die der Vaterlandsverteidiger arbeitet darf eine andere Aushilfe die das Geld sicher mindestens genau so dringend braucht nicht arbeiten. Und was sagen wir denen wenn sie uns fragen warum sie nicht arbeiten dürfen obwohl weitere Aushilfskräfte eingestellt werden??