Zwei Arbeitsverträge beim selben AG??
Hallo, an alle folgende Frage:
Ein MA unseres Betriebes leistet zur Zeit seinen Grundwehrdienst ab, d.h. sein Arbeitsverhältnis ruht. Jetzt hat uns der AG eine Einstellungsmeldung für diesen MA als Aushilfskraft vorgelegt. Also Wehrdienst und in seiner Freizeit Aushilfe. Ist es überhaupt möglich einen weiteren Arbeitsvertrag im selben Betrieb abzuschließen? Anderen Aushilfskräften werden dadurch ihre Stunden gekürzt, d.h. sie werden durch diese Einstellung benachteiligt. Gibt es eine Möglichkeit für uns dagegen zu argumentieren??
Community-Antworten (3)
10.07.2008 um 09:50 Uhr
@Biber Einstellungsmeldung - du meinst doch hoffentlich eine ordentliche Anhörung des BR gem. § 99 BetrVG; wenn es so ist wie du schreibst, dann zückt mal § 99 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG und schreibt dazu, welche Nachteile ihr konkret für welche Personen seht;
10.07.2008 um 10:01 Uhr
Hallo, ich weis aus meiner Zeit beim Bund dass man für jede Mark nebenher dankbar war. Wahrscheinlicht arbeitet er doch nur in seiner Urlaubszeit oder am Wochenende. Also doch eher Stundenweise. Wenn der Arbeitgeber ihm die Möglichkeit gibt sich etwas nebenher zu Verdienen dann gönnt es doch dem Vaterlandsverteidiger. Ich finde da sollte man die 5 auch mal eine gerade Zahl sein lassen.
10.07.2008 um 10:38 Uhr
Danke für eure Antworten, @uhu ich meine natürlich eine Anhörung nach 99 @mainpower sicher wird das so sein wie Du schreibst, aber bei uns wird zur Zeit an allen Ecken bei den Aushilfskräften gespart, d.h. durch die zeit die der Vaterlandsverteidiger arbeitet darf eine andere Aushilfe die das Geld sicher mindestens genau so dringend braucht nicht arbeiten. Und was sagen wir denen wenn sie uns fragen warum sie nicht arbeiten dürfen obwohl weitere Aushilfskräfte eingestellt werden??
Verwandte Themen
Änderung Arbeitsverträge an aktuelle Rechtslage
ÄlterHallo, wir im Gremium sind gerade damit konfrontiert, daß der AG die Arbeitsverträge ändern („an die aktuelle Rechtslage anpassen“) möchte, sofern es z.B. durch Umgruppierung, Versetzung o.ä. einmal
SOS, Betriebsübergang, Widerspruch
ÄlterKann uns bitte jemand helfen und uns sagen wie die parallele Kündigungsschutzklage für den Mitarbeiter der Sparkasse dieses Rechtsstreites ausgegangen ist? Hier das BAG Urteil vom 19.2.2009, 8 AZR 176
Arbeit auf Abruf Kapovaz
ÄlterHallo zusammen, Folgendes beschäftigt uns momentan im BR Zukünftig sollen alle neuen Mitarbeiter im gewerblichen Bereich, befristet oder unbefristet, Arbeitsverträge nach Arbeit auf Abruf erhalt
Arbeitsverträge, flexible wöchentliche Arbeitszeit 0-6 Stunden etc.
ÄlterHallo an Alle, ich komme mal wieder an einem Punkt nicht weiter. Unser Betriebsrat ist noch ziemlich neu (Gegründet 2015). Unser Unternehmen hat ca. 250 Mitarbeiter und ist in viele Filialen und
Für einen Zeitraum von 14 Tagen 2 Arbeitsverträge laufen! Drohen Probleme?
ÄlterGuten Tag. Person A hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben! zum 1.9. gleichzeitig läuft sein aktueller noch bis zum 15.9.! er ist jedoch widerruflich freigestellt. Er hat also vom 1.9. bis 1