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Zwei Arbeitsverträge beim selben AG??

DB
Der Biber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, an alle folgende Frage:

Ein MA unseres Betriebes leistet zur Zeit seinen Grundwehrdienst ab, d.h. sein Arbeitsverhältnis ruht. Jetzt hat uns der AG eine Einstellungsmeldung für diesen MA als Aushilfskraft vorgelegt. Also Wehrdienst und in seiner Freizeit Aushilfe. Ist es überhaupt möglich einen weiteren Arbeitsvertrag im selben Betrieb abzuschließen? Anderen Aushilfskräften werden dadurch ihre Stunden gekürzt, d.h. sie werden durch diese Einstellung benachteiligt. Gibt es eine Möglichkeit für uns dagegen zu argumentieren??

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Community-Antworten (3)

U
uhu

10.07.2008 um 09:50 Uhr

@Biber Einstellungsmeldung - du meinst doch hoffentlich eine ordentliche Anhörung des BR gem. § 99 BetrVG; wenn es so ist wie du schreibst, dann zückt mal § 99 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG und schreibt dazu, welche Nachteile ihr konkret für welche Personen seht;

M
Mainpower

10.07.2008 um 10:01 Uhr

Hallo, ich weis aus meiner Zeit beim Bund dass man für jede Mark nebenher dankbar war. Wahrscheinlicht arbeitet er doch nur in seiner Urlaubszeit oder am Wochenende. Also doch eher Stundenweise. Wenn der Arbeitgeber ihm die Möglichkeit gibt sich etwas nebenher zu Verdienen dann gönnt es doch dem Vaterlandsverteidiger. Ich finde da sollte man die 5 auch mal eine gerade Zahl sein lassen.

DB
Der Biber

10.07.2008 um 10:38 Uhr

Danke für eure Antworten, @uhu ich meine natürlich eine Anhörung nach 99 @mainpower sicher wird das so sein wie Du schreibst, aber bei uns wird zur Zeit an allen Ecken bei den Aushilfskräften gespart, d.h. durch die zeit die der Vaterlandsverteidiger arbeitet darf eine andere Aushilfe die das Geld sicher mindestens genau so dringend braucht nicht arbeiten. Und was sagen wir denen wenn sie uns fragen warum sie nicht arbeiten dürfen obwohl weitere Aushilfskräfte eingestellt werden??

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