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Geringere Anzahl BR-Mitglieder möglich?

M
McNepp
Nov 2016 bearbeitet

Ist es so, daß ein BR die vorgegebene Anzahl an Betriebsräten (in diesem Fall sieben) haben MUSS? Kann auch - mangels Bewerbern - ein BR aus nur fünf Mitgliedern bestehen? Wo ist das genau festgelegt?

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

28.01.2010 um 10:12 Uhr

McNepp,

§ 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder. Praktische Bedeutung erlangt § 11 BetrVG dadurch, dass seine analoge Anwendung auf ähnlich gelagerte Fälle diskutiert und überwiegend bejaht wird. Dabei geht es um folgende Fallkonstruktionen: Der Betriebsrat kann nicht mit der nach § 9 BetrVG vorgesehenen Mitgliederzahl besetzt werden, weil

  • nach erfolgter Wahl nicht genügend Gewählte die Wahl annehmen
  • die vorgeschriebene Mitgliederzahl deshalb nicht erreicht werden kann, weil (trotz ordnungsgemäßem Wahlausschreiben) die Wahlvorschläge nicht genügend Bewerber aufweisen
  • bei Mehrheitswahl nicht genügend Arbeitnehmer überhaupt eine Stimme erhalten haben.
M
McNepp

28.01.2010 um 10:18 Uhr

Hallo Ridgeback,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

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