Erstellt am 01.02.2008 um 18:41 Uhr von pirat
@Elfe
na klaro...
Der WA (3-7Mitglieder)wird vom BR oder GBR für die Amtszeit bestimmt. Der WA kann aber auch abberufen werden. Somit kann die Anzahl auch bis zur der gesetzlichen Anzahl, immer für die Dauer der Amtszeit, per Beschluß bestimmt werden. § 107 BetrVG.
lies mal....hier findest du bestimmt noch mehr Antworten....
http://www.arbeitnehmerkammer.de/cms/upload/Mitbestimmung/Vortrag_Wirtschaftsausschuss.pdf
es gibt auch Seminare dafür....da lernt man(n) sowas...ztztz 2 Jahre schon....was haben die da wohl gemacht?
Erstellt am 02.02.2008 um 18:07 Uhr von Elfe
Der WA lässt sich schon regelmässig schulen und sie erledigen ihre Arbeit sehr gut (unser Geschäftsführer ist der Meinung sie machen ihre Arbeit zu gut), nur haben GBR und WA zwei verschiedene Meinungen zu diesem Thema.
Der WA besteht auf die Erhöhung und der GBR ist der Meinung, dass die Zahl der Mitglieder an die Amtszeit gebunden ist.
§ 107 habe ich mir schon durchgelesen (mit sämtlichen Kommentaren die ich dazu gefunden habe), war mir aber nicht 100% sicher.
Erstellt am 03.02.2008 um 09:04 Uhr von Kölner
@Elfe
Naja. Was der GBR dann beschließt oder nicht ist halt entscheidend. Mit seinem Beschluss steht und fällt die Anzahl der WA-Mitglieder.
Was der WA meint oder nicht ist demnach kaum relevant!