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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Post z.h. BR hr. Mustermann - Der Chef des Unternehmens hat diesen Brief geöffnet. Darf Er das?

H
herman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen

Kürzlich hat unser BR zur Kandidatur für den Wahlvorstand aufgerufen. Eine interessierter Kollege hat sich in Schriftform (per Post) an den BR-Vorsitzenden gewandt. Adessiert war der Brief wie folgt: An Firma XY Strasse NR PLZ Ort z.H. BR-Vorsitzender -Name Mustermann-

Der Chef des Unternehmens hat diesen Brief geöffnet. Darf Er das?Wenn nein. Wie kann sich der Kollege schützen. Hat der Kollege Nachteile zu erwarten? Adressat ist die Firma aber die Post an den BR-Vorsitzenden gerichtet. Oder währe

An Den BR der Firma XY Strasse NR... usw, richtig gewesen?

Danke Gruß herman

5.18803

Community-Antworten (3)

N
nicoline

27.01.2010 um 22:27 Uhr

herman,

Wenn Sie an bestimmte Ansprechpartner in größeren Unternehmen schreiben, sind beide Reihenfolgen möglich - die Nennung des Ansprechpartners und dann das Unternehmen oder umgekehrt. Dabei entscheiden Sie: Wenn der Ansprechpartner selbst - und nur er - den öffnen soll, dann schreiben Sie seine Anrede und seinen Namen zuerst. Dann erst folgt in der nächsten Zeile das Unternehmen. Wenn der Brief (zum Beispiel bei Urlaub) nicht liegen bleiben sollte, dann nennen Sie zuerst das Unternehmen und dann erst den Namen des Ansprechpartners. Es gibt keine Garantie, dass diese Regeln beim empfangenden Unternehmen eingehalten werden, aber zumindest Bürofachkräfte sollten sie kennen.

Quelle:http://www.the-write-stuff.de/tipp26.html letzter Absatz

E
Erwin

27.01.2010 um 22:47 Uhr

Post an den BR darf der AG nicht öffnen, auch nicht wenn zu erst die Firma genannt wird. Der AG konnt ja erkennen, dass hier der Empfänger der BR ist. Er kann sich hier nicht darauf berufen, dass zu erst die Firma genannt wird.

Der AG muss sich auch Fehler der Poststelle usw. hier zurechnen lassen.

Sofern der BR diesen Koll. nun als Wahlvorstandstandmitglied benennt hat er für 6 Monate den Schutz, kandidiert der Koll. hat er ebenfalls befristet den Schutz usw....

Wegen des öffnen der Post könnte/ müsste der BR aktive werden, auch oder besonders umd das Vertrauen bei den Beschäftigten nicht zu verlieren. Denn andernfalls würden die AN ja nicht mehr solchen Aufrufen des BR Folge leisten.

H
herman

28.01.2010 um 00:10 Uhr

Danke euch beiden.

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