Hallo,

habe hier mal eine Frage zu Werksvertrags-Firmen.

Ich bin Betriebsrat in einem Ersatzteillager eines großen Maschinenherstellers mit einer Konzernstruktur.

Unser Betriebsrat ist zuständig für die Mitarbeiter der Firma Mustermann-X GmbH. Dort sind die normalen ARbeiter angestellt. Die ganzen Waren die wir vertreiben gehören der FIrma Mustermann-Y GmbH.

DIe Mustermann-Y GmbH beschäftigt an unserem Standort eine Werksvertragsfirma die Verpackungstätigkeiten bei uns am STandort durchführen.

Jetzt haben wir Einsicht in den Werksvertrag verlangt, dieser wurde uns jedoch verweigert mit der Begündung das wir keine Zuständigkeit bei der Firma Mustermann-Y hätten (soweit so gut).

Jetzt aber meine Frage. WIr waren heute bei dieser Werksvertragsfirma um uns mal über den allgemeinen STand zu erkundigen usw. Daraufhin wurde uns von unserem Standortleiter gesagt, wir hätten da nichts zu suchen weil wir wie gesagt der BR der Firma Mustermann-X wären und nicht der BR der FIrma Mustermann-Y.

Ich bin der Meinung das wir sehr wohl das Recht haben, uns allgemeine Erkundigungen direkt bei der Firma einzuholen (sprich einfach mal den Chef dort aufsuchen) weil er mit seinen Arbeitern hier auf unserem Werksgelände tätig ist.

Oder sehe ich das falsch und wir haben wirklich kein Informationsrecht was diese Werksvertragsfirma betrifft? Kann man uns den Besuch dieses "Dienstleister" wärend der Arbeitszeit untersagen?

Danke schon mal für Eure Meinungen.