W.A.F. LogoSeminare

eingeschränkte körperliche Mobilität

A
ABR011111
Dez 2020 bearbeitet

Sollte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber über eine zeitweilig eingeschränkte körperliche Mobilität nach Unfall Unfall informieren, damit ihm bestimmte Arbeitsaufträge zeitweilig nicht zugeteilt werden?

18503

Community-Antworten (3)

R
rtjum

21.12.2020 um 13:30 Uhr

das sollte er grundsätzlich machen. Aber gleichzeitig auch mitteilen wie lange die Einschränkungen bestehen und das ganz evtl auch durch den Betriebsarzt bestätigen lassen

U
UdoWoe

21.12.2020 um 15:28 Uhr

Arbeitsunfall oder Unfall in seiner Freizeit? Ist es ein Arbeitsunfall, dann müsste der AG das auf jeden Fall wissen. Wie stark ist die Einschränkung? Kann er die ganze Arbeit nicht machen oder nur Teile davon? Ich würde den AG auf jeden Fall infomieren. Vielleicht langt ja auch nur der Vorgesetze. Den Punkt den rtjum schon angesprochen hat, die zeitliche Einschränkung durch Arzt oder Betriebsarzt feststellen lassen.

E
Erbsenzähler

22.12.2020 um 08:12 Uhr

Bitte auch daran denken, dass die Einschränkung deutlich unter zwei Jahren liegt, weil sonst eine krankheitsbedingte Kündigung drohen könnte...

Sorry, aber daran sollte man denken. Zeitweilig kann ein dehnbarer Begriff sein.

Ihre Antwort