Abmahnung aufgrund "schlechter" körperlichen Verfassung
Hallo zusammen. Bei uns (Feuerwehr) wird in geregelten Zeitabständen der Nachweis gewisser körperliche Voraussetzungen (z.B. Bestehen eines Konditionstest) verlangt. Ein Kollege, der diesen Test bei der letzten Überprüfung nicht bestanden hat, wurde aufgrund dessen abgemahnt. Es gibt keine Regelung mit dem Arbeitgeber, wie diese körperliche Fitness erreicht werden muß bzw. kann. Im Feuerwehrgebäude stehen lediglich einige Fitnessgeräte (vom Arbeitgeber bezahlt), die Benutzung ist jedoch freiwillig. Frage: Ist die Abmahnung rechtens? Gibt es eine gesetzliche Möglichkeit für den BR, den Arbeitgeber dazu zu zwingen, mittels einer Vereinbarung Konditionstraining in der Arbeitszeit zwingend festzuschreiben (z. B. feste Trainingszeiten im Dienstplan)?
Community-Antworten (1)
19.05.2006 um 10:59 Uhr
Der BR hat eine Mitbestimmung nach § 87 BetrVG bei Fragen des Gesundheitsschutzes u.s.w. - eine Regelung über Trainingszeiten wäre also denkbar.
Die Abmahnung ist aus meiner Sicht unsinnig. Der Mitarbeiter kann nicht durch sein Verhalten am Arbeitsplatz seinen Gesundheitszustand verbessern - es sei denn der AG kann nachweisen, dass das Lotterleben des Kollegen gesundheitsschädlich ist.
Wenn es dann aber eine BV über Trainingszeiten gibt, kann man vielleicht dann doch einmal Abmahnungsgegenstände ableiten, wenn ein Kollege nicht trainiert, obwohl es vorgesehen ist. Es kommt da auf die Formulierungen und eine Interessenabwägung an.
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