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Welche Frist hat der AG einem Widerspruch zu widersprechen?

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Andre9374
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, wir haben am 12.11. einen Widerspruch einer Versetzungsanfrage den AG geschickt, heute 18.12. kam erst die Antwort mit widerspruch des AG. Hat der AG auch Fristen einzuhalten um zu widersprechen?

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Community-Antworten (8)

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kratzbürste

18.12.2020 um 13:36 Uhr

Nein - es ist überhaupt der falsche Weg. Entweder er lässt die Massnahme sein, oder er ruft das Arbeitsgericht an, um die fehlenden Zustimmung des BR ersetzten zu lassen.

C
Catweazle

18.12.2020 um 13:38 Uhr

Ein Widerspruch ist im Gesetz nicht vorgesehen. Folglich gibt es auch keine Frist. Der Arbeitgeber kann auf die Maßnahme verzichten oder sich die Zustimmung ersetzen lassen

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Andre9374

18.12.2020 um 13:46 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Und frohe Weihnachten.

C
celestro

18.12.2020 um 13:47 Uhr

Korrekt! Der AG kann dem Widerspruch nicht widersprechen. Er könnte höchstens die Maßnahme einfach trotzdem durchführen (weil der Widerspruch des BR offensichtlich unberechtigt / fehlerhaft ist). Oder ... siehe Kratzbürste.

R
rtjum

18.12.2020 um 14:09 Uhr

irgendwann widerspricht man dann dem Widerspruch des Widerspruchs des Widerspruchs des Widerspruchs....und wir finden uns bei Monty Python wieder

Das Wichtige aber war vor meiner Antwort schon alles gesagt

W
wdliss

18.12.2020 um 14:23 Uhr

celestro "Er könnte höchstens die Maßnahme einfach trotzdem durchführen (weil der Widerspruch des BR offensichtlich unberechtigt / fehlerhaft ist)." Er könnte auch die Maßnahme einfach trotzdem durchführen, obwohl der Widerspruch berechtigt war in der Hoffnung, das der BR in der Folge nichts weiter unternimmt.

C
celestro

18.12.2020 um 14:31 Uhr

@wdliss

Korrekt!

G
ganther

18.12.2020 um 17:18 Uhr

aufpassen, denn was mancher BR als Widerspruch des AGs zum Widerspruch des BR sieht, ist manchmal ein erneuter Antrag. Daher bitte genau lesen, dass da drin steht, dass der AG erneut die Versetzung beantragt. Dann läuft die Frist für den BR wieder. Wird wohl von manchen AG-Anwälten geraten. Nach dem Motto: "Schreibe dem BR dann 5 Seiten und auf Seite 4 unten der neue Antrag in einem Halbsatz"

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