W.A.F. LogoSeminare

Fragen zur 50er Regelung

M
MisterT
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb steht ebenso eine neue Betriebswahl an. Hierzu ergeben sich nun unsererseits allerdings Unstimmigkeiten diverser Interpretationen, wie folgt geschildert:

Wir verfügen über 49 festangestellte Mitarbeiter und 16 Leiharbeiter. Unter Vorraussetzung der 3-Monatsregel für LA besitzen somit insgesamt 65 Personen das aktive Wahlrecht. Bezieht man sich nun sowohl für die Festlegung der künftigen BR-Mitgliedergröße, als auch auf die Frage Personenwahl/Listenwahl auf die Zahl der aktiv wahlberechtigten oder doch "nur" auf die Anzahl der festangestellten (ständig wahlberechtigten) Arbeitnehmer?

Anders gefragt, ist hierbei eine Personenwahl sowie die Beibehaltung der 3-BR-Mitgliedergröße möglich, indem man sich nur auf die Anzahl der festangestellten MA beruft? Oder müssen auch hierbei die Leiharbeiter mitberücksichtigt werden?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

3.61203

Community-Antworten (3)

S
Sanieris

27.01.2010 um 15:20 Uhr

Leiharbeitnehmer zählen nicht mit bei der Berechnung Anzahl BR-Mitglieder. Haben nur Wahlrecht !!!

S
stony

27.01.2010 um 15:39 Uhr

hallo, § 9 BetrVg spricht von " in der Regel" beschäftigten MA. Ich würde sagen wenn die LA über einen längeren Zeitraum ( mind. 6 Monate) beschäftigt wurdenoder noch werden könnten sie bei der BR Mitgliederanzahl berücksichtigt werden

R
rolfo

27.01.2010 um 16:16 Uhr

@ stony Lies mal den Eintrag deines Vorgängers, so ist es richtig

Ihre Antwort