Erstellt am 13.10.2009 um 21:20 Uhr von Troisdorfer
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Einfach mal Googeln ...das ist zum Lesen genug .
MFG Troisdorfer
Erstellt am 14.10.2009 um 00:22 Uhr von Akira
Schau mal unter Klimafaktoren am Arbeitplatz.
Klimafaktoren – Mindestlufttemperatur in Arbeitsräumen
Überwiegende Arbeitshaltung Arbeitsschwere*
leicht mittel schwer
Sitzen + 20 °C + 19 °C –
Stehen oder Gehen + 19 °C + 17 °C + 12 °C
*Erläuterungen:
leicht: bei ruhigem Sitzen mit leichter Hand- oder Armarbeit verbunden mit gelegentlichem Gehen
mittel: bei mittelschwerer Hand-, Arm- oder Beinarbeit im Sitzen oder Gehen
schwer: bei schwerer Hand-, Arm-, Bein- oder Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_006.pdf
Erstellt am 14.10.2009 um 11:17 Uhr von Zumpel
Danke für die Antworten,
aber, in dieser Richtlinie steht, das bei leichten Arbeiten, die Durchschnittstemperatur 19° Grad sein soll.
Das würde ja für mich heißen, das ich die Garage 24 Std. noch mehr heizen müsste. Jetzt herrscht eine geheizte Temp. von 16°.
Die MA halten sich max. 30 min ( über den Tag verteilt) in der Garage auf.
Ist das nicht ein bisschen übertrieben!?!