W.A.F. LogoSeminare

Wegnahme der Leitungsfunktion mitbestimmungspflichtig?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Liebe ForumsteilnehmerInnen,

in unserem Betrieb wird der Leiter einer Abteilung (Bereich Personal) auf Dauer ab 1. März seiner Leitungsfunktion enthoben und er soll ein Projekt "elektronische Archivierung" ausarbeiten. Gehalt, Arbeitszeit und Schreibtisch bleiben identisch. Wir als BR können meiner Meinung dagegen nicht tun, dies ist eine unternehmerische Entscheidung. Oder seht ihr das anders? Danke für eure Antworten. Maria

3.11903

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

27.01.2010 um 09:39 Uhr

Hallo, was sagt der Mitarbeiter dazu?

S
Schmusezecke

27.01.2010 um 09:59 Uhr

Hallo Maria, ist es ein Angestellter nach §5 Abs 3 oder ein ganz normaler Angestellter? Sollte es kein Angestellter nach §5 sein, könnt Ihr nach § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Mitbestimmen, aber ich würde mich zuerst mit diesem Kollegen unterhalten, vielleicht ist er ja mit Einverstanden oder froh über die neue Stelle.

M
Maria

27.01.2010 um 10:33 Uhr

@mainpower @Schmusezecke

Der Beschäftigte ist derzeit in EG 15 eimngruppiert. Er wurde vor 15 Jahren eingestellt und sollte ursprünglich als Verwaltungsleiter aufgebaut werden, um dann ein externes KH zu leiten. Seine Fähigkeiten reichten damals nicht aus und er wurde zum Controller "umfunktioniert". Auch hier gab es Probleme. Er ist kein Leitender Angestellter! Er möchte die Stelle nicht einnehmen.

Ihre Antwort