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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stärke Arbeitnehmer - zählt ein freier Außendienstmitarbeiter mit?

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LangerSN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, zählt ein freier Außendienstmitarbeiter mit zur Stärke der Arbeitnehmer mit dazu wenn er vertraglich eine genannte Summe an Stunden für unsere Firma erbringen muß?

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Community-Antworten (2)

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neskia

27.01.2010 um 10:09 Uhr

Wenn der AG Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung bestimmt, ja.

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LangerSN

27.01.2010 um 10:21 Uhr

Habe da mal 2 Beispiele

Beispiel 1 Der Außendienstmitarbeiter arbeitet 160 Stunden im Monat für unsere Firma um eine Software für unsere Kunden zu vermarkten. Hier ist er Vor Ort beim Kunden als auch das er regelmäßig bei uns in der Firma tätig ist und Support für die Software leistet. Desweiteren vertritt er unsere Firma auf Messen und Kongressveranstaltungen.

Beispiel 2 Eine Kollegin ist als Freie Mitarbeiterin tätig. Sie kommt laut unserem Dienstplan regelmäßig zu bestimmten Zeiten um Ihre Arbeit hier aufzunehmen. Die Stundenanzahl würde ich als gering einstufen und vielleicht 3 Tage im Monat.

Würden Eurer Meinung nach die beiden Kollegen im Unternehmen ein Wahlrecht haben und auch zur Stärke des Betriebsrates beitragen.

Wer klärt solche Grenzfälle am Ende. Bei uns ist die Frage ob wir nach der nächsten Wahl ein Dreier und Fünfer Betriebsrat sind. Müsste der Wahlvorstand dann zur Einigungsstelle wenn es unterschiedlichen Auffassungen der rechtslage gibt zwischen WV und GF?

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