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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anzahl Arbeitnehmer und Wahlrecht - bei einer Auszubildenden die Ihre Ausbildung zwar bei uns macht aber über einen anderen Bildungsträger?

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LangerSN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind gerade in Klärung wer bei uns in der Firma zu den AN dazu zählt und wer davon auch ein Wahlrecht hat für die Betriebratswahl 2010. Da haben wir jetzt einen Fall bei einer Auszubildenden die Ihre Ausbildung zwar bei uns macht aber über einen anderen Bildungsträger. Zählt die Kollegin mit zur Stärke der Arbeitnehmer dazu und hat Sie ein Wahlrecht oder wie läuft das? Zählt Sie vielleicht genauso wie Leiharbeiter?

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Community-Antworten (3)

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nicoline

20.01.2010 um 08:26 Uhr

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LangerSN

20.01.2010 um 09:10 Uhr

Das hat mir noch nicht wirklich weiter geholfen. Nochmal ein paar nähere Infos zu der Kollegin. Unser Betrieb macht ausschließlich die praktische Ausbildung. Berufsschule hat Sie extra und mit Ihrem Betrieb wo Sie eigentlich angestellt ist hat unser Unternehmen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Die Vergütung läuft über das andere Unternehmen. Für mich ist jetzt wichtig ab Sie zur Stärke mit dazu zählt und ob Sie ein Wahlrecht hat.

Danke für weitere Hinweise.

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rolfo

20.01.2010 um 09:36 Uhr

Sie ist in diesem Fall wie ein Leiharbeiter zu behandeln, wählen darf sie, zählt aber nicht mit zur Berechnung der BR Sitze

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