Mein Recht als WA an Sitzung teil zu nehmen
Hallo! HOffe, ihr könnten mir helfen. Ich bin BR und im wirtschaftsausschuss. Mein gremium hat beschlossen das ich bei der nächsten sitzung (in anderer filiale, 300 km entfernt) nicht dabei sein soll - sondern das ersatzmitglied. Weil das erstatzmitglied schon vor ort ist. (wegen anderer sitzung) Meine frage: habe ich ein recht darauf an der sitzung teil zu nehmen?
Community-Antworten (1)
26.01.2010 um 23:00 Uhr
datoni, wenn Ersatzmitglieder für den WA bestimmt sind, gelten die gleichen Regelungen, wie für die Ersatzmitglieder des BR. Wenn Du, im Sinne des BetrVG, nicht verhindert bist, hast Du an der Sitzung teil zu nehmen und nicht das Ersatzmitglied.
Wirtschaftsausschuss
Auf den Wirtschaftsausschuss sind nach Richardi und Fitting die §§ 47 Abs. 3, 55 Abs. 2 BetrVG entsprechend anzuwenden (Richardi, § 107, Rn. 13, Fitting, § 107, Rn. 16), d. h. die Mitglieder, Ersatzmitglieder und die Reihenfolge der Vertretung sind vom GBR (besteht kein GBR, dann vom BR) zu bestimmen.
Zwar ist ausdrücklich keine entsprechende Anwendung der Vorschriften sowie des § 25 BetrVG angeordnet. Aufgrund Fehlens einer ausdrücklichen Regelung und der vergleichbaren Interessenlage sind die Vorschriften über die Verhinderung eines ordentlichen BR-Mitglieds aber entsprechend anzuwenden.
Lies mal durch, da wird genau beschrieben, was, wie, wann, Ersatzmitglied!
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