Verhaeltnismaessige Reaktion bei Missachtung der Mitbestimmung?
Hallo,
ein MA, der zwar nicht per Definition ein leitender MA war, aber Vorgesetzter mit fachlichen Fuehrungsaufgaben war und nach aussen repraesentative Funktionen wahrgenommen hat, verlaesst uns zum Monatsende aus freien Stuecken. Er wird "beerbt" von einem MA desselben Fachbereiches, der den Kunden gegenueber bereits als Nachfolger vorgestellt wurde. Unser AG hat uns hierueber -natuerlich- nicht informiert; wir haben hiervon vom Flurfunk erfahren. Argument des AG: niemand haette hierdurch einen Nachteil erlitten, fuer niemanden wuerden sich Aenderungen ergeben (was natuerlich Bullshit ist - fuer alle MA des Fachbereiches hat sich gerade der Vorgesetzte geaendert ...), der betroffene MA (wohl nicht ganz zufaellig einer, der sich im Vorfeld der Wahl recht deutlich gegen einen BR positioniert hat) haette ja zugestimmt.
Meiner Meinung nach liegt hier eine Versetzung vor und faellt diese in die Mitbestimmungspflicht.
Da der MA den Kunden schon vorgestellt wurde und wir als BR keinen Sinn darin sehen, einen Imageverlust zu provozieren - welche Reaktion des BR waere hier verhaeltnismaessig? Einfach "runterschlucken" moechte ich es nicht, weil unser AG akzeptieren muss, dass es Grenzen gibt.
Es gruesst das
JePilein
Community-Antworten (1)
26.01.2010 um 22:36 Uhr
erst mal bis zum Monatsende warten denn erst dann wird die Versetzung wohl wirksam.
eigentlich stehen im Gesetz die Reaktionsmöglichkeiten drin. Nur wenn ihr so viel Rücksicht auf den AG nehmen wollt... tja dann hilft vielleicht noch eine Abmahnung gegenüber dem AG aber auch das ist doch ein zahnloser Tiger... Ich würde es mir nicht bieten lassen und den AG vor Gericht ziehen
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