Erstellt am 15.12.2020 um 17:18 Uhr von paula
Erstellt am 15.12.2020 um 18:34 Uhr von celestro
er darf den MA höchstens überreden ... für die Behebung z.B. 2 Tage extra frei oder so ...
Erstellt am 15.12.2020 um 18:36 Uhr von BRHamburg
Über nimmt dann der AG für die zwei Tage die Betreuung der Kinder? Ansonsten machen die freien Tage wenig Sinn.
Erstellt am 16.12.2020 um 10:14 Uhr von celestro
Nur weil jemand in Elternzeit ist, heißt das noch lange nicht, das keine Betreuung für die Kinder gewährleistet wäre.
Erstellt am 16.12.2020 um 11:09 Uhr von Kjarrigan
beordern nein
Verhandeln kann er gerne mit dem AN unter welchen Umständen der AN bereit ist seine ruhende Arbeitsverpflichtung kurzzeitig aufzunehmen
Im übrigen liegt kein betrieblicher Notfall vor, das andere MA das mit Einarbeitung machen können, wusste der Chef ja und hätte entsprechend VORHER diese Einweisung machen können / müssen.
Erstellt am 16.12.2020 um 15:49 Uhr von Relfe
Moin,
Danke für die Antworten, hat mir meine "Einschätzung" bestätigt.
Man hat sich doch noch im vernüftigen Gespräch einigen können, nach anfänglichen "Verständnisschwierigkeiten".
Gruß und bleibt gesund Relfe