Kann ein AG ein AN aus dringenden betrieblichen Gründen (Notfall) kurzfristig, nur für die Behebung des Notfalles, aus der Elternzeit an den Arbeitsplatz beordern.
Notfall in dem Sinne, das ein technisches Problem mit einem Produkt besteht, das nur dieser MA kurzfristig beheben kann. Andere MA würden dafür eine längere Einarbeitungszeit benötigen, das Problem muss aber zwingend kurzfristig behoben werden.
Ich habe dafür bisher keine Rechtsgundlage gefunden, dass der AG das anordnen kann.