Elternzeit
Kann ein AG ein AN aus dringenden betrieblichen Gründen (Notfall) kurzfristig, nur für die Behebung des Notfalles, aus der Elternzeit an den Arbeitsplatz beordern. Notfall in dem Sinne, das ein technisches Problem mit einem Produkt besteht, das nur dieser MA kurzfristig beheben kann. Andere MA würden dafür eine längere Einarbeitungszeit benötigen, das Problem muss aber zwingend kurzfristig behoben werden. Ich habe dafür bisher keine Rechtsgundlage gefunden, dass der AG das anordnen kann.
Community-Antworten (6)
15.12.2020 um 18:18 Uhr
beordern.... nein
15.12.2020 um 19:34 Uhr
er darf den MA höchstens überreden ... für die Behebung z.B. 2 Tage extra frei oder so ...
15.12.2020 um 19:36 Uhr
Über nimmt dann der AG für die zwei Tage die Betreuung der Kinder? Ansonsten machen die freien Tage wenig Sinn.
16.12.2020 um 11:14 Uhr
Nur weil jemand in Elternzeit ist, heißt das noch lange nicht, das keine Betreuung für die Kinder gewährleistet wäre.
16.12.2020 um 12:09 Uhr
beordern nein Verhandeln kann er gerne mit dem AN unter welchen Umständen der AN bereit ist seine ruhende Arbeitsverpflichtung kurzzeitig aufzunehmen
Im übrigen liegt kein betrieblicher Notfall vor, das andere MA das mit Einarbeitung machen können, wusste der Chef ja und hätte entsprechend VORHER diese Einweisung machen können / müssen.
16.12.2020 um 16:49 Uhr
Moin, Danke für die Antworten, hat mir meine "Einschätzung" bestätigt. Man hat sich doch noch im vernüftigen Gespräch einigen können, nach anfänglichen "Verständnisschwierigkeiten".
Gruß und bleibt gesund Relfe
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