Umzug der Firma in eine andere Stadt
Unsere Geschäftsführung plant im nächsten Jahr die Zusammelegung der Verwaltung und der Produktion, das bedeutet, dass ein Umzug für die Verwaltung in eine andere Stadt ca. 40 km entfernt stattfindet. Meine Frage hierzu: sind die Mitarbeiter verpflichtet mit umzuziehen, wenn im Arbeitsvertrag keine Versetzungsklausel steht und als Arbeitsplatz nur allgemein steht "...beschäftigt bei Firma XY...", also kein Standort genannt wird?
Community-Antworten (3)
15.12.2020 um 11:22 Uhr
Nein sie sind nicht verpflichtet mit umzuziehen sie können auch kündigen!
15.12.2020 um 11:34 Uhr
Wenn kein Standort im Arbeitsvertrag steht, kann der AG erwarten, dass die AN mit umziehen. Zumal 40km auch nicht unbedingt ein langer Weg ist. So sieht es die Arbeitsagentur. Es wird erwartet, dass ein AN bis zu 1-1,5h Fahrtzeit in Kauf nehmen kann um seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Sicher ist der BR in den Umzug miteingebunden. Dann sollte dieser in einer BV einen Nachteilsausgleich mit dem AG verhandeln. Bsp. Fahrtkostenzuschuß oder Dienstauto. Vor einer eigenmächtigen Kündigung möchte ich warnen, das kann auch ein Schuß nach hinten losgehen. Wenn die Arbeitsagentur dies erfährt, könnte man unter Umständen das Arbeitslosengeld gesperrt bekommen. Daher erst einmal genau abwägen und eventuell sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.
15.12.2020 um 14:09 Uhr
Sicher handelt ihr zu der Betriebsänderung einen guten Sozialplan und Interessenausgleich aus (Fahrtkostenzuschlag, Umzugskosten, Abfindungen) usw.
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