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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung ja oder nein - bei Umzug in ein neues Gebäude innerhalb der gleichen Stadt?

B
Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, habe mal eine Frage mit der ich nicht ganz zurecht komme. Ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ein Umzug in ein neues Gebäude innerhalb der gleichen Stadt Mitbestimmungspflichtig und wenn ja wo finde ich etwas hierzu.

Danke im voraus

Gruss

Baehr6

7.02004

Community-Antworten (4)

Z
zzappy

27.02.2007 um 16:11 Uhr

ich glaube nicht, dass die Tatsache des Umzugs an sich mitbestimmungspflichtig ist, das ist eine Unternehmensentscheidung

jedoch unterliegen die Rahmenbedingungen des Umzugs der Mitbestimmung (Umzugspläne, Einsatzzeiten der Mitarbeiter, Raumplanungen etc.) (§111)

W
w-j-l

27.02.2007 um 16:15 Uhr

.... ggf. ein Sozialplan....

P
paula

27.02.2007 um 16:33 Uhr

also evtl. besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG (Versetzung). Aber bitte sehr genau prüfen, da es eine neue Entscheidung des BAG hierzu gibt

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=718ea70fe54badf8187fc23303eebeb6&nr=11321&pos=10&anz=140

Evtl. greift § 111 BetrVG (beachte aber Fitting § 111 Rn. 68 und Rn 81)

B
Baehr6

27.02.2007 um 17:37 Uhr

Danke an alle hat mir sehr geholfen.

Gruss

Baehr6

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