Mitbestimmung ja oder nein - bei Umzug in ein neues Gebäude innerhalb der gleichen Stadt?
Hallo in die Runde, habe mal eine Frage mit der ich nicht ganz zurecht komme. Ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ein Umzug in ein neues Gebäude innerhalb der gleichen Stadt Mitbestimmungspflichtig und wenn ja wo finde ich etwas hierzu.
Danke im voraus
Gruss
Baehr6
Community-Antworten (4)
27.02.2007 um 16:11 Uhr
ich glaube nicht, dass die Tatsache des Umzugs an sich mitbestimmungspflichtig ist, das ist eine Unternehmensentscheidung
jedoch unterliegen die Rahmenbedingungen des Umzugs der Mitbestimmung (Umzugspläne, Einsatzzeiten der Mitarbeiter, Raumplanungen etc.) (§111)
27.02.2007 um 16:15 Uhr
.... ggf. ein Sozialplan....
27.02.2007 um 16:33 Uhr
also evtl. besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG (Versetzung). Aber bitte sehr genau prüfen, da es eine neue Entscheidung des BAG hierzu gibt
Evtl. greift § 111 BetrVG (beachte aber Fitting § 111 Rn. 68 und Rn 81)
27.02.2007 um 17:37 Uhr
Danke an alle hat mir sehr geholfen.
Gruss
Baehr6
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