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Wahlvorschlagsliste - Muss der Arbeitgeber dem vereinfachten Wahlverfahren zustimmen?

A
audiasechs
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben einen Betriebsrat und wählen am 01.03.2010 neu. Wir haben 88 wahlberechtigte Mitarbeiter. Muss der Arbeitgeber dem vereinfachten Wahlverfahren zustimmen? Wenn nicht, gilt ja das normale Wahlverfahren. Wie muss dann die Wahlvorschlagsliste aussehen? Was ist, wenn diese in Form nicht nach Vorschrift aussieht? Ist die dann ungültig?

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Community-Antworten (1)

N
Nemeth

25.01.2010 um 15:49 Uhr

@audiasechs

Nein, der Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen. Am Sichersten ist eine schriftliche Vereinbarung mit ihm.

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