Frage zum vereinfachten Wahlverfahren
Hallo, wir sind ein mittelständiges Unternehmen (ca. 100 MA) mit jetzt gerade mal 5 schwerbehinderten Mitarbeitern. In diesem Jahr sind mehrere MA aus Altersgründen ausgeschieden, so dass wir nun knapp an der Grenze sind. Wir wollen die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren ausführen. Leider sind nun kurzfristig zwei der fünf schwb. Kollegen aus krankheits-u. Urlaubsgründen am Wahltag nicht anwesend, so dass sich mir nun die Fragestellt, wie die Wahl nun gemacht werden soll ? Im vereinfachten Wahlverfahren ist die Briefwahl ja ausgeschlossen, so habe ich mich jedenfalls belesen. Ich bin jetzt etwas ratlos. Wie kann ein Weiterbestehen der SBV in meinem Unternehmen erreicht werden ? Für einen Hinweis/Rat wäre ich sehr dankbar. Schöne Grüße
Community-Antworten (3)
06.09.2018 um 16:15 Uhr
Schau doch mal in den § 11 SchwbVWO
06.09.2018 um 17:14 Uhr
Und ein Wahltag ist ja nicht in Stein gemeisselt. .
07.09.2018 um 09:32 Uhr
@ Kratzbürste : §11 hilft hier nicht, da kein Wahlvorstand bei vereinfachten Verfahren vorhanden ist....Briefwahl scheidet also aus...
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