Maschinen putzen
mein Chef sucht einen Grund mich zu kündigen, da ich einen Schwerbehindertenausweis habe (60%), ist das nicht so leicht . Nun soll ich Maschinen putzen, die sind ziemlich hoch so das ich eine Leiter benutzen muss und im Moment ist es sehr warm und ich bin Diabetiker daher fällt es mir sehr schwer in der Höhe zu arbeiten . Und eigentlich bin eingestellt worden um in der Produktion zu arbeiten. Kann ich diese Arbeit verweigern ?
Community-Antworten (10)
20.08.2020 um 17:03 Uhr
das kommt sehr darauf an. Arbeitest Du mit den Maschinen? Wenn nicht, würde ich eher zu Nein tendieren. Außerdem darf man niemanden schikanieren. Das könnte hier der Fall sein. Daher mein Rat ... ab zum Anwalt.
20.08.2020 um 17:13 Uhr
Habt ihr einen Schwerbehindertenbeauftragten? Den einschalten und auch den BR. Nach meinem Kenntnisstand heißt Diabeties noch lange nicht, dass man nicht in der Höhe arbeiten kann.
20.08.2020 um 18:51 Uhr
Hallo am besten du redest mal mit deinem Chef. Wenn er ab blockt oder ausreden findet, wende dich bitte an den Betriebsrat oder eure Schwerbehinderten Vertretung. Sie können dir bestimmt helfen. Das ist auch eine Art von Mobbing. Schreib dir einfach mal alles auf.(Datum und eventuell auch noch die Uhrzeit)
20.08.2020 um 20:28 Uhr
Besorgt ihr ein Attest von deinem Hausarzt, dass du aufgrund deiner Erkrankung diese Art von Arbeit nicht mehr ausüben kannst! Dann lies dir mal den Paragraph 164 im SGB neun durch!
21.08.2020 um 12:50 Uhr
Der kausale zusammen zwischen Diabetes und Höhe ist mir zwar auch nicht klar, aber ich bin ja auch kein Arzt :)
sprich mit deinem Diabetologen oder Hausarzt. Dann mit der SBV, die dir sicher gern behilflich ist. Man sollte immer ein wenig vorsichtig sein, mit dem was auf dem Attest steht und was man angibt nicht mehr leisten zu können - plötzlich kann man seinen AV nicht mehr erfüllen.
Der AG kann dich natürlich auch noch zum Betriebsarzt oder MDK schicken, um die Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.
21.08.2020 um 13:26 Uhr
Der AG kann dich natürlich nicht zum Betriebsarzt schicken. In Deutschland gibt immer noch die freie Arztwahl. Den Medizinischen Dienst der Krankenkassen können nur, wie der Name schon sagt, nur die Krankenkassen in Anspruch nehmen. Die richtige Adresse für dich ist das Integrationsamt.
21.08.2020 um 13:45 Uhr
Zitat Catweazle: Der AG kann dich natürlich nicht zum Betriebsarzt schicken. In Deutschland gibt immer noch die freie Arztwahl.
Er könnte aber ein Attest von einem Arbeitsmediziner verlangen, da hast du aber die freie Wahl zu welchem Du gehst.
M.M.n. korrekt wäre erstmal mit dem AG zu reden, wenn man ihm die Angelegenheit erklärt gibt es ja evtl schon ein Lösung, Verweigerung ist immer schlecht. Dann der Kontakt zur SBV und mit dem zusammen Integrationsamt.
21.08.2020 um 13:46 Uhr
@Catweazle: Bist du da sicher, dass der AG dich nicht zum Medizinischen Dienst schicken kann? Beim Betriebsarzt bin ich bei dir. Aber nicht beim Medizinischen Dienst. Dies wird doch auch gemacht, wenn ein SB nicht mehr arbeiten kann und der AG plant, dich aus Gesundheitlich Gründen zu kündigen. Er muss halt den umweg über die Krankenkasse machen. Zumal auch dann, wenn er Zweifel an der Krankheit bzw. Krankschreibung des MA hat. Siehe auch (relativ weit unten):
21.08.2020 um 13:59 Uhr
Der AG kann die KK auffordern den MDK einzuschalten. Dazu benötigt er aber begründete Zweifel an der AU des Arbeitnehmers.
21.08.2020 um 14:13 Uhr
Es geht aber gar nicht um eine AU Bescheinigung, sondern um die generelle Feststellung der Arbeitsfähigkeit nach AV.
Und die meisten AG werden den AN auffordern zum Betriebsarzt zu gehen. Ja das kann der AN ablehnen und zu einem Arbeitsmediziner seiner Wahl gehen.
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