Erstellt am 28.04.2008 um 15:05 Uhr von keinBRM
Marta
Ich würde gerne deine Fensterputzen.Ich hoffe es stört nicht das ich schon etwas Merkwürdig bin und ab und Selbsgesträche führe,es liegt an meiner Jüngsten Vergangeheit sagt der Arzt.
Erstellt am 28.04.2008 um 15:31 Uhr von galaxy
@kein BRM
da bist du ja schon wieder, und da du ja gekündigt worden bist hast du ja viel Zeit zum Fensterputzen, gelle? Grüß deine Frau, die dich ja leider verlassen hat und denk ans Arbeitsamt, vielleicht kannst du auch dort Fensterputzen....
@marta
sorry, musste dem A....L... antworten
Erstellt am 28.04.2008 um 15:36 Uhr von Marta
@ galaxy
Schon okay!
Ich hoffe allerdings, dass ich noch eine helfende Antwort bekomme ;-)
Erstellt am 28.04.2008 um 15:41 Uhr von packer
moin marta,
ich würde mal mit meinen cheffe ganz nett über folgendes reden... wer will schon das aufsichtsamt in der hütte haben???
§120b Gewerbeordnung...
(4) Die Bedürfnisanstalten müssen so eingerichtet sein, daß sie für die Zahl der Arbeitnehmer ausreichen, daß den Anforderungen der Gesundheitspflege entsprochen wird und daß ihre Benutzung ohne Verletzung von Sitte und Anstand erfolgen kann.
über das andere kann ich nicht viel sagen, außer daß bei uns jeder die spülma räumt und ein plan zum raucherraumsaubermachen hängt... so ist jeder einmal im jahr dranne... ich würde hier mal die kommentierung zum 87 BetrVG zu rate ziehen...
Erstellt am 28.04.2008 um 15:42 Uhr von galaxy
@Marta
dokumentier doch den Reinigungsplan und vor allem den Zeitpunkt der Reinigung, und wenn Zweifel an der Reinigungsleistung sind kann ja deine GF, die mit der Fremdfirma den Vertrag abgeschlossen hast, sich selber ein "digitales Bild" von der Leistung der Firma machen, du verstehst?? ;-)))
Erstellt am 28.04.2008 um 16:20 Uhr von andi66
@Marta
Nur als Ergänzung. Hab ich beim googeln gefunden.
Toilettenreinigung
Quelle KomNet)
Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Abs.4 ArbStättV). Hygienische Erfordernisse sind gemäß den einschlägigen Kommentierungen zur Arbeitsstättenverordnung die Vermeidung von Gesundheitsgefahren, aber auch die Vermeidung von belästigenden oder ekelerregenden Zuständen. Insofern ist aus Sicht des Arbeitsschutzes allgemein anerkannt, dass benutzte Toiletten täglich gereinigt werden müssen.
Besonders das mit dem Arbeitsschutz finde ich zur Argumentation interessant.
Gruß Andi
Erstellt am 28.04.2008 um 20:25 Uhr von Brazzo
Hallo Marta,
ich habe ein ähnlichen Fall im Betrieb gehat. Der diensthabende Schichtführer zeigte mit dem Zeigerfinger auf mich und gab mir die Anweisung den Pausenraum zu säubern. Ich verweigerte diese Anweisung. Am nächsten Tag durfte ich bei meinem Chef antanzen. Dieser fragte mich warum ich gestern meine Arbeit verweigert hätte und verwies dabei auf ein § aus dem Arbeitsvertrag in dem geregelt war, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz saubermachen müsse. Der Chef war aber nicht gut genug vorbereitet, weil er dachte, dass der Sozialraum oder Pausenraum der Arbeitsplatz wäre. Ich fragte meinen Chef wo den die Produktivität erzielt werde im Pausenraum oder draußen in der Produktion. Und schon war ich fein raus aus der Sache.
Du mußt nicht den Pausenraum reinigen. Es sei denn Du machst das freiwillig.
Gruß
Brazzo
Erstellt am 29.04.2008 um 10:09 Uhr von Edelweis
Wir haben immer wieder ähnliche Probleme mit der Toilettenreinigung. Dort hängt auch ein Reinigungsplan und es wird auch gereinigt. Wenn die Toiletten aber viel frequentiert werden und nicht allle Kollegen sich anständig benehmen, sehen sie nach kurzer Zeit wieder furchtbar aus. Als BR sollte man auch die Mitarbeiter ansprechen, dass sie das "Örtchen" so verlassen, wie sie es vorfinden möchten.
Meist sind das nur einige schwarze Schafe, die hat man schnell heraus und die Kollegen können helfen, diese zu disziplinieren.Die Reinigung der anderen Räume hat hier auch mal ein Abt.Ltr. von einer Mitarbeiterin machen lassen, hat sich aber zufällig eine Kollegin aus dem BR ausgesucht. Wir haben das sofort unterbunden. Inzwischen wird dies im Team gemacht, wenn der normale Reinigunsdienst nicht ausreicht. Es hat aber lange gedauert, bis sich dies eingespielt hat.