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Verstoß gegen BV, trotz Hinweis des BRV

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Robijack
Dez 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

der BRV hat zu einer personellen Maßnahmen darauf hingewiesen das gegen eine BV verstoßen wird, sollten wir dieser Maßnahme zustimmen. Die andere Möglichkeit wäre Zustimmungsverweigerung. Die mehrheit hat der Maßnahme zugestimmt!

Welche Folgen kann das mit sich ziehen? Welche Möglichkeiten hat der BRV?

Grüße

492021

Community-Antworten (21)

M
Moreno

10.12.2020 um 21:56 Uhr

Der BRV ist nur das Sprachrohr des BR er muss das weiter geben was das Gremium beschließt! Zurücktreten wäre eine Möglichkeit!

K
Kjarrigan

11.12.2020 um 08:45 Uhr

Folgen für wen? Den BRV - siehe moreno Den AN - Der AG führt die personelle Maßnahme durch - wenn ein BRM den AN darauf hinweist das ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift - hier BR - vorliegt könnte der AN das prüfen lassen und gegen die Maßnahme vorgehen (notfalls dann vor Gericht)

Den AG - er hat das Risiko, dass der AN dagegen vorgeht

Den BR - keine - sollte sich aber vielleicht mal Gedanken darüber machen, ob man in einer BV etwas festlegt, was man dann (ohne gute Gründe - keine Ahnung ob es da welche gab9 wieder über den Haufen schmeisst

U
UdoWoe

11.12.2020 um 08:53 Uhr

Wenn euch der BRV auf den Verstoß hinweist, wieso habt ihr dann trotzdem der Maßnahme zugestimmt? Dies verstehe ich nicht. Welche Auswirkungen hat das ganze? Habt ihr das dann auch den Kollegen und Kolleginen erklärt? Wenn ich das richtig verstehe, haben die dann dadurch einen Nachteil?

R
Robijack

11.12.2020 um 09:55 Uhr

@kjarrigan Gründe für die Entscheidung war, der Vorgesetzte hat dem Gremium berichtet der Kollege würde für die Arbeit nicht geeignet sein. (dazu muss man auch sagen, dass er schon seid 2 Jahren im Unternehmen arbeitet)

R
Robijack

11.12.2020 um 09:56 Uhr

@UdoWoe Auswirkung/ Nachteil: der Kollege hat einen befristeten Arbeitsvertrag und bekommt durch die Entscheidung des BR´s keinen unbefristeten Arbeitsvertrag.

P
Pickel

11.12.2020 um 11:22 Uhr

und was sagt die BV genau?

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Robijack

11.12.2020 um 12:43 Uhr

@Pickel: das die interne Bewerber Vorzug haben!

C
celestro

11.12.2020 um 13:28 Uhr

Hat der AG denn eine Erklärung abgegeben? Denn meistens heißt die Regel ja "bei gleicher Eignung" und dann sind AG ja schnell dabei, wieso die Bewerber doch nicht gleich geeignet sind, weil .....

M
Moreno

11.12.2020 um 13:41 Uhr

das die interne Bewerber Vorzug haben!...Zitat Robijack

Dann kann der AN klagen!

P
Pickel

11.12.2020 um 15:42 Uhr

Robijack ich glaube kaum dass da steht "Bei Bewerbungen sind interne Bewerber einzustellen". Was genau steht denn da?

G
ganther

11.12.2020 um 15:45 Uhr

klagen kann man immer.... Aussichten auf Erfolg? Die bezweifele ich, da der BR zugestimmt hat

M
Moreno

11.12.2020 um 17:02 Uhr

Sehe ich anders und es haben schon viele Arbeitsrichter gegen unfähige Betriebsräte entschieden! Durch die BV haben befristete Mitarbeiter ein Rechtsanspruch auf Vorrang egal wie der BR entscheidet. Aber klar muss man den genauen Wortlaut der BV wissen.

R
Robijack

11.12.2020 um 17:57 Uhr

Hallo Leute, schreibe euch am Montag! Den genauen Wortlaut .Dankeschön

D
DummerHund

11.12.2020 um 20:11 Uhr

Was ich bei dem ganzen hier nicht verstehe. Der MA kommt Tag aus ,Tag ein, 2 lange Jahre lang. Hier muss man doch der Meinung sein das alles Paletti ist. Jetzt geht es um einen unbefristeten Vertag und da kommt der Vorgesetzte mit einem der taugt nix um die Ecke. Der BR kommt dann mal eben um die Ecke und gießt ein bischen BV Verstoß da drüber. Fehlt nur noch das der Chef kommt und sagt, das hat aber ein feines Geschmäkle das Ganze. Sorry für meine gerade etwas ironische Schreibweise, aber ich wusste gerade nicht wie ich das Ganze umschreiben sollte. Frage mich weiterhin noch ob die unbefristete Stelle Intern, extern, oder auch Beides ausgeschrieben war? Ich würde anraten alle Auffälligkeiten und den ganzen Sachverhalt mal in den schwarzen Koffer zu packen und noch mal ein eingehendes Gespräch mit dem AG führen. Vielleicht entpuppt sich das schwarze Köfferchen ja in ein Chamäleon.

R
Robijack

11.12.2020 um 21:11 Uhr

Die unbefristet Stelle war intern und extern Ausgeschriebenen, wie es die BV vorsieht.

D
DummerHund

11.12.2020 um 21:41 Uhr

Dann warten wir mal den Montag ab.

R
Robijack

14.12.2020 um 08:39 Uhr

Hallo zusammen, BV= Auswahlkriterien Alle Kriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge: a) Eignung, Qualifikation und Vorbildung des Bewerbers b) Berufserfahrung c) bei gleicher Eignung, Qualifikation und Berufserfahrung wird einem innerbetrieblichen Bewerber der Vorzug gegeben d) bei mehreren gleichwertigen innerbetrieblichen Bewerber wird dem Bewerber mit der längeren Beschäftigungszeit der Vorzug gegeben

M
Moreno

14.12.2020 um 09:40 Uhr

Also gab es einen internen Bewerber auf die Stelle der geeignet gewesen wäre? Der AG hat sich für einen Externen entschieden? Der Betriebsrat hat da mitgemacht? dann würde ich dem internen Bewerber raten mit der BV zum Rechtsanwalt zu gehen!

C
celestro

14.12.2020 um 11:15 Uhr

Was wurde denn vor dem Beschluss deutlich? Hat der AG nicht dem BR erklärt, warum der Externe besser geeignet ist? Muss natürlich nicht nachvollziehbar sein, aber völlig dumm wird der AG auch nicht sein, oder?

R
Robijack

14.12.2020 um 11:42 Uhr

Der Arbeitgeber machte deutlich, der Interne Bewerber sei nicht geeignet da er viele Fehler macht. Das genügte dem BR gegen den Internen Bewerber zu stimmen, bzw. der Einstellung des Externen Bewerbers zuzustimmen!

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Moreno

14.12.2020 um 13:36 Uhr

Der BR stimmt gegen einen internen Bewerber?????? Der BR hat der Einstellung von dem Externen zugestimmt meinst Du? Wie gesagt, der Interne sollte schnell zu einem Rechtsanwalt die Rechte die ihm aus einer BV zustehen können nicht einfach durch den BR beseitigt werden!

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