Erstellt am 10.12.2020 um 20:56 Uhr von Moreno
Der BRV ist nur das Sprachrohr des BR er muss das weiter geben was das Gremium beschließt! Zurücktreten wäre eine Möglichkeit!
Erstellt am 11.12.2020 um 07:45 Uhr von Kjarrigan
Folgen für wen?
Den BRV - siehe moreno
Den AN - Der AG führt die personelle Maßnahme durch - wenn ein BRM den AN darauf hinweist das ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift - hier BR - vorliegt könnte der AN das prüfen lassen und gegen die Maßnahme vorgehen (notfalls dann vor Gericht)
Den AG - er hat das Risiko, dass der AN dagegen vorgeht
Den BR - keine - sollte sich aber vielleicht mal Gedanken darüber machen, ob man in einer BV etwas festlegt, was man dann (ohne gute Gründe - keine Ahnung ob es da welche gab9 wieder über den Haufen schmeisst
Erstellt am 11.12.2020 um 07:53 Uhr von UdoWoe
Wenn euch der BRV auf den Verstoß hinweist, wieso habt ihr dann trotzdem der Maßnahme zugestimmt? Dies verstehe ich nicht.
Welche Auswirkungen hat das ganze? Habt ihr das dann auch den Kollegen und Kolleginen erklärt? Wenn ich das richtig verstehe, haben die dann dadurch einen Nachteil?
Erstellt am 11.12.2020 um 08:55 Uhr von robijack
@kjarrigan
Gründe für die Entscheidung war, der Vorgesetzte hat dem Gremium berichtet der Kollege würde für die Arbeit nicht geeignet sein. (dazu muss man auch sagen, dass er schon seid 2 Jahren im Unternehmen arbeitet)
Erstellt am 11.12.2020 um 08:56 Uhr von robijack
@UdoWoe
Auswirkung/ Nachteil: der Kollege hat einen befristeten Arbeitsvertrag und
bekommt durch die Entscheidung des BR´s keinen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Erstellt am 11.12.2020 um 10:22 Uhr von Pickel
und was sagt die BV genau?
Erstellt am 11.12.2020 um 11:43 Uhr von Robijack
@Pickel: das die interne Bewerber Vorzug haben!
Erstellt am 11.12.2020 um 12:28 Uhr von celestro
Hat der AG denn eine Erklärung abgegeben? Denn meistens heißt die Regel ja "bei gleicher Eignung" und dann sind AG ja schnell dabei, wieso die Bewerber doch nicht gleich geeignet sind, weil .....
Erstellt am 11.12.2020 um 12:41 Uhr von moreno
das die interne Bewerber Vorzug haben!...Zitat Robijack
Dann kann der AN klagen!
Erstellt am 11.12.2020 um 14:42 Uhr von Pickel
Robijack ich glaube kaum dass da steht "Bei Bewerbungen sind interne Bewerber einzustellen". Was genau steht denn da?
Erstellt am 11.12.2020 um 14:45 Uhr von ganther
klagen kann man immer.... Aussichten auf Erfolg? Die bezweifele ich, da der BR zugestimmt hat
Erstellt am 11.12.2020 um 16:02 Uhr von moreno
Sehe ich anders und es haben schon viele Arbeitsrichter gegen unfähige Betriebsräte entschieden! Durch die BV haben befristete Mitarbeiter ein Rechtsanspruch auf Vorrang egal wie der BR entscheidet. Aber klar muss man den genauen Wortlaut der BV wissen.
Erstellt am 11.12.2020 um 16:57 Uhr von Robijack
Hallo Leute, schreibe euch am Montag! Den genauen Wortlaut .Dankeschön
Erstellt am 11.12.2020 um 19:11 Uhr von Dummerhund
Was ich bei dem ganzen hier nicht verstehe.
Der MA kommt Tag aus ,Tag ein, 2 lange Jahre lang. Hier muss man doch der Meinung sein das alles Paletti ist. Jetzt geht es um einen unbefristeten Vertag und da kommt der Vorgesetzte mit einem der taugt nix um die Ecke. Der BR kommt dann mal eben um die Ecke und gießt ein bischen BV Verstoß da drüber. Fehlt nur noch das der Chef kommt und sagt, das hat aber ein feines Geschmäkle das Ganze.
Sorry für meine gerade etwas ironische Schreibweise, aber ich wusste gerade nicht wie ich das Ganze umschreiben sollte.
Frage mich weiterhin noch ob die unbefristete Stelle Intern, extern, oder auch Beides ausgeschrieben war?
Ich würde anraten alle Auffälligkeiten und den ganzen Sachverhalt mal in den schwarzen Koffer zu packen und noch mal ein eingehendes Gespräch mit dem AG führen.
Vielleicht entpuppt sich das schwarze Köfferchen ja in ein Chamäleon.
Erstellt am 11.12.2020 um 20:11 Uhr von Robijack
Die unbefristet Stelle war intern und extern Ausgeschriebenen, wie es die BV vorsieht.
Erstellt am 11.12.2020 um 20:41 Uhr von Dummerhund
Dann warten wir mal den Montag ab.
Erstellt am 14.12.2020 um 07:39 Uhr von robijack
Hallo zusammen, BV=
Auswahlkriterien
Alle Kriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge:
a) Eignung, Qualifikation und Vorbildung des Bewerbers
b) Berufserfahrung
c) bei gleicher Eignung, Qualifikation und Berufserfahrung wird einem innerbetrieblichen Bewerber der Vorzug gegeben
d) bei mehreren gleichwertigen innerbetrieblichen Bewerber wird dem Bewerber mit der längeren Beschäftigungszeit der Vorzug gegeben
Erstellt am 14.12.2020 um 08:40 Uhr von moreno
Also gab es einen internen Bewerber auf die Stelle der geeignet gewesen wäre? Der AG hat sich für einen Externen entschieden? Der Betriebsrat hat da mitgemacht? dann würde ich dem internen Bewerber raten mit der BV zum Rechtsanwalt zu gehen!
Erstellt am 14.12.2020 um 10:15 Uhr von celestro
Was wurde denn vor dem Beschluss deutlich? Hat der AG nicht dem BR erklärt, warum der Externe besser geeignet ist? Muss natürlich nicht nachvollziehbar sein, aber völlig dumm wird der AG auch nicht sein, oder?
Erstellt am 14.12.2020 um 10:42 Uhr von robijack
Der Arbeitgeber machte deutlich, der Interne Bewerber sei nicht geeignet da er viele Fehler macht. Das genügte dem BR gegen den Internen Bewerber zu stimmen, bzw. der Einstellung des Externen Bewerbers zuzustimmen!
Erstellt am 14.12.2020 um 12:36 Uhr von moreno
Der BR stimmt gegen einen internen Bewerber??????
Der BR hat der Einstellung von dem Externen zugestimmt meinst Du?
Wie gesagt, der Interne sollte schnell zu einem Rechtsanwalt die Rechte die ihm aus einer BV zustehen können nicht einfach durch den BR beseitigt werden!