BR-Mitgliederzahl
Hallo Zusammen, Frage an Euch: ist die Anzahl der BR-Mitglieder ein MUSS oder ein KANN? Sprich, wenn in der Wahlausschreibung 9 Mitglieder ausgeschrieben sind, und wir bisher freiwillig nur 7 Mitglieder hatten, kann der neue Betriebsrat dann überhaupt wieder auf 7 Mitglieder runter? Bzw. hat man als BR-Vorsitzender für eine Möglichkeit, den neuen Wahlvorstand über die bisherige freiwillige BR-Größe und den gewünschten Fortbestand derselben zu bitten? Gruß
Community-Antworten (7)
25.01.2010 um 11:32 Uhr
Hallo, was bedeutet denn "freiwillig"? Wieviel regelmäßig Beschäftigte seit Ihr denn?
LG Steffen
25.01.2010 um 11:36 Uhr
...knapp über 200...war eben mal so ne Vereinbarung mit dem Chef, weil wir denken bei nem mittelständischen Unternehmen wie dem unsrigen reichen auch 7 Mitglieder aus. Dafür konnten wir dann natürlich auch andere Ziele erreichen, weil wir ja dem Chef damit auch entgegen kamen...
lg blacky
25.01.2010 um 11:38 Uhr
blacky, was ihr denkt und was im Gesetz steht sind 2 Paar Schuhe. Die Größe ist nur herabsetzbar, wenn nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen.
25.01.2010 um 11:39 Uhr
Jippie... wir nehmen aus dem BetrVG nur was uns gefällt. Verzichtet ihr dem Chef zuliebe auch auf die Freistellung?
25.01.2010 um 11:42 Uhr
Da habt Ihr "freiwillig" ganz schönen Mist gebaut!! Ihr MÜSST 9 Mitglieder haben, weil sonst §13 Abs. 2 Satz 2. BetrVG sofort wirkt. LG Steffen
25.01.2010 um 12:06 Uhr
@blacky Interessant sind doch die Dinge, die der BR aufgrund des vereinbarten BRM-Schwundes, zusätzlich bekommen hat.
25.01.2010 um 12:20 Uhr
blacky
sollten bei der letzten Wahl mehr als 7 Kandidaten kandidiert haben und auch gewählt worden sein, sind wohl alle von dem "freiwilligen" 7er Gremium gefasten Beschlüsse wegen fehlerhafter Ladung nichtig sein. Denn der BRV hätte jeweils 9 BRM laden müssen um eine ordnunggemäße Ladung zu haben. Auch hat der Wahlvorstand ggf. schon gegen das Gesetz verstoßen, wenn er als Wahlergebnis nicht 9 gewählte BRM festgestllt und auch so entsprechend veröffentlich hat. Wie auch alle 9 Kandidaten angesprochen hat ob sie das Mandat annehmen.
PS: schon einmal das Gesetz (BetrVG) BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben
- Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; gelesen oder gar eine Schulung besucht??
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