Erstellt am 25.01.2010 um 09:43 Uhr von cheetah
Ja ihr müsst.
Der vor 1 !/2 Jahren gewählte BR ist eben am Beginn der regulären Wahlperiode bereits länger als ein Jahr im Amt.
Erstellt am 25.01.2010 um 09:45 Uhr von BrumbärTosca
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort heißt es:
„Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.“
Also Neuwahlen für euch!