Betriebsratwahl - trotz Austritt aus BR ohne weiteres wieder aufstellen lassen?
Hallo
wir haben bald eine neue betriebsratwahl... es sind einige leute aus dem betriebsrat getreten so das es neuwahlen gibt..
meine frage ist... es haben sich einige leute wieder aufstellen lassen, obwohl sie gerade erst aus dem br ausgetreten sind und wegen denen eine neuwahl ist... dürfen sie sich ohne weiteres wieder austellen lassen... ich meine das haben die personen auch schon vor 1 jahr gemacht... da gab es das gleiche problem... oder gibt es da klauseln das sie das nicht dürfen
bitte helft mir wir wissen keinen rat
Community-Antworten (5)
01.02.2007 um 22:02 Uhr
@wuchtbrumme75
Tja, leider funktioniert das so, da kannste nix machen.
01.02.2007 um 22:21 Uhr
wuchtbrumme75,
warum Neuwahl? Konnten nicht genügend Ersatzmitglieder nachrücken?
Helfen könnt Ihr Euch nur, indem diese KollegInnen nicht mehr gewählt werden!
01.02.2007 um 22:48 Uhr
ja neuwahlen weil nun nur noch 4 mitglieder da sind un wir nicht mehr beschlussfähig sind
01.02.2007 um 23:01 Uhr
wuchtbrumme75,
beschlussfähig seid Ihr schon noch!!! Siehe §22 BetrVG...
02.02.2007 um 11:31 Uhr
Ich sehe keinen Widerspruch darin, zurückzutreten und anschlie0end wieder zu kandidieren. Der Rücktritt könnte ja in der Zusammensetzung des bisherigen Gremiums begründet liegen.
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