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Betriebsratwahl - trotz Austritt aus BR ohne weiteres wieder aufstellen lassen?

W
wuchtbrumme75
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

wir haben bald eine neue betriebsratwahl... es sind einige leute aus dem betriebsrat getreten so das es neuwahlen gibt..

meine frage ist... es haben sich einige leute wieder aufstellen lassen, obwohl sie gerade erst aus dem br ausgetreten sind und wegen denen eine neuwahl ist... dürfen sie sich ohne weiteres wieder austellen lassen... ich meine das haben die personen auch schon vor 1 jahr gemacht... da gab es das gleiche problem... oder gibt es da klauseln das sie das nicht dürfen

bitte helft mir wir wissen keinen rat

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Community-Antworten (5)

B
br01

01.02.2007 um 22:02 Uhr

@wuchtbrumme75

Tja, leider funktioniert das so, da kannste nix machen.

F
Fayence

01.02.2007 um 22:21 Uhr

wuchtbrumme75,

warum Neuwahl? Konnten nicht genügend Ersatzmitglieder nachrücken?

Helfen könnt Ihr Euch nur, indem diese KollegInnen nicht mehr gewählt werden!

W
wuchtbrumme75

01.02.2007 um 22:48 Uhr

ja neuwahlen weil nun nur noch 4 mitglieder da sind un wir nicht mehr beschlussfähig sind

F
Fayence

01.02.2007 um 23:01 Uhr

wuchtbrumme75,

beschlussfähig seid Ihr schon noch!!! Siehe §22 BetrVG...

R
Rollie

02.02.2007 um 11:31 Uhr

Ich sehe keinen Widerspruch darin, zurückzutreten und anschlie0end wieder zu kandidieren. Der Rücktritt könnte ja in der Zusammensetzung des bisherigen Gremiums begründet liegen.

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