Hallo

wir haben bald eine neue betriebsratwahl... es sind einige leute aus dem betriebsrat getreten so das es neuwahlen gibt..

meine frage ist... es haben sich einige leute wieder aufstellen lassen, obwohl sie gerade erst aus dem br ausgetreten sind und wegen denen eine neuwahl ist... dürfen sie sich ohne weiteres wieder austellen lassen... ich meine das haben die personen auch schon vor 1 jahr gemacht... da gab es das gleiche problem... oder gibt es da klauseln das sie das nicht dürfen

bitte helft mir wir wissen keinen rat