Erstellt am 04.04.2006 um 12:50 Uhr von Olaf0412
Ja und Ja.
Wahlwerbung ist ausdrücklich erlaubt und muss vom AG geduldet werden.
Erstellt am 04.04.2006 um 13:08 Uhr von Ozkan23
Danke sehr für die schnelle Antwort
Jetzt ist noch ne Frage aufgetaucht. Bis zur jetzigen wahl wurde bei uns in der firma die stimme direkt an einen kandidaten vergeben, seit dieser wahl gibt es diese Listen wo man ja net den kandidaten direkt sondern die liste wählt. Ist es erlaubt eine Wahl einfach so auf eine Listenwahl umzustellen ohne zustimmung der arbeitnehmer?
Erstellt am 04.04.2006 um 13:12 Uhr von Olaf0412
Wenn ihr bisher immer Personenwahl hattet, wird es daran gelegen haben, dass es nur eine einzige Vorschlagsliste gab.
Listenwahl erfolgt immer dann, wenn mehr als nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird - jedenfalls im normalen Wahlverfahren (in den vereinfachten Verfahren gibt es trotzdem immer Personenwahl).