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Betriebsratwahl Werbung - wer darf was?

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Ozkan23
Nov 2016 bearbeitet

Hallo darf vor einer Betriebsratwahl Flugblätter über sich selber verteilen um damit Werbung im Betrieb zu machen und so Stimmen zu erhalten? Und darf eine Liste Flugblätter verteilen um Werbung für die gesamte z.B. Liste 7 zu machen? Danke Grüße

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Community-Antworten (3)

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Olaf0412

04.04.2006 um 14:50 Uhr

Ja und Ja.

Wahlwerbung ist ausdrücklich erlaubt und muss vom AG geduldet werden.

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Ozkan23

04.04.2006 um 15:08 Uhr

Danke sehr für die schnelle Antwort Jetzt ist noch ne Frage aufgetaucht. Bis zur jetzigen wahl wurde bei uns in der firma die stimme direkt an einen kandidaten vergeben, seit dieser wahl gibt es diese Listen wo man ja net den kandidaten direkt sondern die liste wählt. Ist es erlaubt eine Wahl einfach so auf eine Listenwahl umzustellen ohne zustimmung der arbeitnehmer?

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Olaf0412

04.04.2006 um 15:12 Uhr

Wenn ihr bisher immer Personenwahl hattet, wird es daran gelegen haben, dass es nur eine einzige Vorschlagsliste gab.

Listenwahl erfolgt immer dann, wenn mehr als nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird - jedenfalls im normalen Wahlverfahren (in den vereinfachten Verfahren gibt es trotzdem immer Personenwahl).

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