Betriebsratswahl ja oder nein - Wie viele Kollegen müßten einer Betriebsratwahl zustimmen?
Wir sind ein Betrieb mit ca.30 Mitarbeitern,der seit ca.10 Jahren keinen BR mehr hatte.Nun wollen ein paar Kollegen,die Probleme mit der GL haben,wieder einen Betriebsrat wählen bzw.sich dazu wählen lassen.Es sieht wohl so aus,daß die Mehrheit der Kollegen aber weiterhin ohne Betriebsrat auskommt.Wie viele Kollegen müßten einer Betriebsratwahl zustimmen,um die Wahl stattfinden zu lassen bzw.wie viele müßten dagegen Stimmen?
Community-Antworten (6)
23.04.2008 um 08:59 Uhr
Ihr braucht dazu keine Zustimmung der Kollegen. § 1 Abs. 1 BetrVG besagt, dass in Betrieben, in denen in der Regel mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer existieren, Betriebsräte gewählt werden.
23.04.2008 um 09:05 Uhr
@rudi, das Spiel kennen wir doch.... Zuerst das Geschrei, dass kein Betriebsrat notwendig ist und dann händeringend genau diesen um Hilfe zu rufen! Wie carrie schon sagte, eine Abstimmung braucht man nicht! Wenn 3 Kollegen den Wahlvorstand bilden und sich (mindestens!) 3 Kollegen zur Wahl stellen, habt ihr einen Betriebsrat! Rein theoretisch würden die einzelnen Stimmen der drei Kandidaten genügen!
23.04.2008 um 11:24 Uhr
. . . ich habe noch einen Vorschlag für die BR- Gegner: Unterschriftenlisten! Liste 1) Wir haben einen wohlmeinenden Arbeitgeber, wir brauchen niemanden, der sich für unsere Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Lohnzahlungsmodalitäten, Urlaubsfragen, gegen Leistungsüberwachung, für Arbeitssicherheit, usw., usw. einsetzt. Liste 2) (erst nach der Wahl zu zücken!) Wir haben die Kandidaten zwar nicht gewählt, aber wir stellen einen Mißtrauensantrag/Amtsenthebungsantrag o.ä. (Anregungen für unwirksame Unterschriftensammlungen können in vielfältiger Form dem Forum entnommen werden) :-)
23.04.2008 um 11:42 Uhr
@Rudi: Wieviele müssen dafür sein: Drei. Wieviele müssen dagegen stimmen: Bei 30 MA 28, bei 31 MA 29, bei 2000 MA müssen sogar 1998 gegen einen BR sein... Weitere Auskünfte erteilt SAP.
18.03.2026 um 11:14 Uhr
Keine ahnung
18.03.2026 um 17:17 Uhr
@Sandernel
Du holst ein Thema wieder hoch, welches 18 Jahre alt ist ... um "keine Ahnung" da rein zu schreiben? Was soll das?
"Wenn 3 Kollegen den Wahlvorstand bilden und sich (mindestens!) 3 Kollegen zur Wahl stellen, habt ihr einen Betriebsrat! Rein theoretisch würden die einzelnen Stimmen der drei Kandidaten genügen!"
Diese Aussage ist übrigens nicht ganz richtig. Wenn 3 Personen die Wahl einleiten ... dann 3 Personen den WV bilden und es am Ende MINDESTENS 1 Kandidaten gibt, der mindestens 1 Stimme bekommt (und wenn es seine eigene ist), dann gibt es einen BR.
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