W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gerichtverfahren beenden

A
AnqieTy
Dez 2020 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

Hab mal ne kurze Frage. Unsere GF möchte das Gerichtverfahren gegen uns fallen lassen weil ihm aufgefallen ist das wir doch ganz gute Arbeit machen, und die Motivation der MA im Betrieb langsam wieder steigt. Jetzt möchte er aber eine Vereinbarung mit uns schließen über die Punkte die er versucht hat im Verfahren anzuführen. Er möchte für die Läute eine Erklärung raus geben die mit dem Wahlvorgang nicht zufrieden waren und mit uns etwas ausarbeiten was wir dann aushängen können. Beispielsweise ein Satz könnte sein,.. im nächsten Wahlvorgang achtet der vom BR bestellte Wahlvorstand auf die angeführten Punkte ganz genau... versteht Ihr was ich meine?

Hat da jemand von Euch Erfahrung mit?

25908

Community-Antworten (8)

B
BRHamburg

10.12.2020 um 08:41 Uhr

Der BR kann keine Vereinbarung für den Wahlvorstand abschließen. Er ist dem Wahlvorstand doch überhaupt nicht weisungsbefugt.

A
AnqieTy

10.12.2020 um 09:01 Uhr

So soll es ja auch nicht gemeint sein es soll eher eine Vereinbarung zwischen BR und GF sein das die Verhandlung friedfertig abgelegt wurde

K
kratzbürste

10.12.2020 um 09:10 Uhr

Ich würde überhaupt nichts vereinbaren. Besprecht die Sache mal mit eurem Anwalt. Aus der Ferne scheint es doch eher so zu sein, dass der AG sein Prozessrisiko stark ansteigen sieht; ihm die Felle weg schwimmen.

R
rtjum

10.12.2020 um 09:43 Uhr

"Aus der Ferne scheint es doch eher so zu sein, dass der AG sein Prozessrisiko stark ansteigen sieht; ihm die Felle weg schwimmen." Jupp, wenn ein AG sowas macht dann Vorsicht!

C
celestro

10.12.2020 um 10:44 Uhr

Der AG will noch einigermaßen aus der Sache rauskommen. Stellt sich die Frage, wieso Ihr darauf eingehen solltet?

D
DummerHund

10.12.2020 um 12:16 Uhr

Ich persönlich halte außergerichtliche Einigungen immer für den besten Weg. Wenn dem dann so ist, sollte man immer auf die Wortwahl achten. Bei dem hier beschriebenen Beispiel: " im nächsten Wahlvorgang achtet der vom BR bestellte Wahlvorstand auf die angeführten Punkte ganz genau..." würde ich darauf bestehen das es heisst: .........im nächsten Wahlvorgang erklärt sich der BR bereit mit dem von ihm bestellten Wahlvorstand zu reden genau auf einzelne Punkte aus dem Wahlprozedere zu achten.

Im Grunde genommen ist so eine Einigung Nonsens da ein Wahlvorstand sich eh nach Regeln richten muss und der BR hier nicht eingreifen kann. Keine außergerichtliche Einigung würde ich unterzeichnen wenn hier unter" die aufgeführten Punkte" anderes Beschrieben wird, wie es das Wahlprozedere vorsieht. Dann lieber den no Deal Brexit.

G
ganther

10.12.2020 um 12:53 Uhr

es geht offensichtlich dem AG darum für die Betriebsöffentlichkeit einen Weg zu finden sein Gesicht zu wahren. Er kann ohne den BR das Verfahren zurück nehmen. Er kann auch ohne BR was kommunizieren. Das kann aber auch für den BR wieder zum Problem werden, daher kann eine gemeinsame Kommunikation vielleicht für beide Seiten von Vorteil sein. Als BR würde ich bei einer solchen Sache aber etwas anders einsteigen. Ich würde dem AG für die Kommunikation vorschlagen eher die Geschichte wie folgt aufzubauen: Beide Betriebsparteien wollen zum Wohle des Unternehmens und der Belegschaft vertrauensvoll zusammen arbeiten. Ein Gerichtsverfahren erschwert diese vertrauensvolle Zusammenarbeit und daher hat man beschlossen das Verfahren zu beenden. Die Beachtung von Gesetzen ist Grundlage für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit und dies haben beide Seiten auch bekräftigt. (und wenn man dann noch will kann man dem AG noch ein Zuckerl geben. Motto: Für die nächste Wahl wird der BR den Wahlvorstand darauf hinweisen, dass bei der gegenwärtige streitigen Punkten..... der Wahlvorstand auf die dem Gesetz entsprechende Umsetzung zu achten hat)

D
DummerHund

10.12.2020 um 13:01 Uhr

oder so ;-)

Ihre Antwort