Hallo zusammen,

Bitte Eure Meinung:
Der Arbeitgeber hat über viele Jahre den Angestellten die Möglichkeit gegeben, an Altweiber ab Mittag auf Gleitzeit frei zu nehmen, weil alle Filialen ( Geldinstitut ) geschlossen wurden. Ohne Freiwilligkeitserklärung.
Im letzten Jahr mit der Begründung Finanzkrise geändert und durchgehend geöffnet an Altweiber. Nach Rücksprache und Zustimmung mit dem Betriebsrat

In diesem Jahr ohne vorherige Besprechung erfolgte die Festlegung wieder geöffnet zu halten.

Der Betriebsrat will widersprechen wegen betrieblicher Übung und die Schließung / Freizeit auf Gleitzeit ( also kein Geschenk des Arbeitgebers ) einfordern.

Kann der BR das Individualrecht der Mitarbeiter zum Kollektivrecht des BR machen ?

Danke für Eure Meinungen.