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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sitzungen während AU - kann ich bei einer aktullen Arbeitsunfähigkeit nach einer Handgelenk OP an einer Wahlvorstandssitzung teilnehmen?

H
himmelblau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin im Wahlvorstand und meine Frage lautet: kann ich bei einer aktullen Arbeitsunfähigkeit nach einer Handgelenk OP an einer Wahlvorstandssitzung teilnehmen?

5.25806

Community-Antworten (6)

E
Erwin

24.01.2010 um 20:16 Uhr

Himmelblau

Ja, da ich auch hier unterstelle, Du denkst mit dem Kopf. ;-)) Daher dürfte eine Teilnahme nicht der Gesundung entgegenstehen, denn dann wäre eine Teilnahme nicht möglich, wärend der AU

N
nicoline

24.01.2010 um 20:22 Uhr

Himmelblau, wenn die Bestellung des Wahlvorstandes gut gelaufen ist, gibt es Ersatzmitglieder für solche Anläße. Grundsätzlich kannst Du bei einer AU alles tun, was Deine Genesung nicht behindert. Einzuschätzen, wie es in Deinem Betrieb wirkt, wenn Du an der Sitzung teilnimmst, ist aus der Ferne nicht möglich.

W
Waschbär

25.01.2010 um 10:04 Uhr

@Himmelblau, ich stimme Nicoline komplett zu .... es ist betimmt nicht "vertrauensfördernd" seinen stammarbeitsplatz fern zu bleiben um ein ehrenamt aus zu üben, die kollergen werden es bestimmt nicht verstehen.

B
betriebsratten

25.01.2010 um 10:22 Uhr

@himmelblau waschbär nicoline

Also DAS lässt sich so nicht sagen: Wenn der Kollege sagen wir mal Dreher oder Datentypist ist, ist er mit der gebrochenen Hand ganz sicher AU. Und wenn er im Wahlvorstand dann nicht grade Protokoll führt und nicht mit dem Auto als Fahrer aufschlägt spricht eigendlich nix dagegen. Einzelfall muss betrachtet werden

K
Kölner

25.01.2010 um 10:24 Uhr

@waschbär Nehmen wir mal den Normalfall: 3 WV's. Nehmen wir zusätzlich an, dass alle 3 WV so zwischen 400-500 AN insgesamt anghören in geschätzten 4-10 nicht betriebsratsfähigen Betriebsteilen besteht. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie dankbar die Wähler/Wähler mit schriftl. Stimmabgabe sein können, wenn sich der z.B. beinkranke AN des WV ganztägig im WV arbeiten kann...

W
Waschbär

25.01.2010 um 13:25 Uhr

@Kölner+Betriebsratten, Also ich habe BIS dato es hier im Forum SO Verstanden, das das BÖSE immer und Überall im Gestallt vom AG zu finden ist UND das die meissten der Be.legsacht NICHT in der lage sind ZU unterscheiden, WAS wann WO wichtig ist BZW wo der Unterschied ZWISCHEN "Arbeitsunfähigkeit und Krankheit" liegt.

Von daher, muss ich dabei bleiben, AU heisst für Ehrenamtler immer ! Aufpassen, ein erscheinen in der Firma könnte MIR zum Nachteil reichen... in Form von Böser Prodaganda... Ausser der AG verbleibst auf der Sach ebne, ABER das grade wird JA hier im Forum IMMEr wieder negativ Thematisiert.

Also muss ich ja NUR zu dem Schluss kommen ! Eine Vertrauensvolle zusammen Arbeit ist nicht möglich DA jeder AG BÖSE und Arglistigt ist.

So nun habe ich Hunger.... p.s ich hatte heute ein wirklich nettes und tolles Telefonat, so das ich endlich wieder Schmetterlinge fühlen kann.....

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