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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber gibt keine Auskünfte zur Erstellung der Wählerliste

M
Marius
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Ich bin Wahlvorstandsvorsitzender und wir Wählen im Vereinfachten Wahlverfahren. Dem Arbeitgeber haben wir Schriftlich aufgefordert uns Auskünfte für die Erstellung der Wählerliste zu geben mit einer drei Tagesfrist. Seitens der GL bis heute aber noch keine Antwort erhalten obwohl die Frist schon abgelaufen ist. Nun kommen wir mit unseren von uns vorgegeben Terminen natürlich unter Druck. Meine Frage nun wie leite ich (natürlich nach vorheriger Beschlussfassung) eine Einstweilige Verfügung ein und wie lange dauert so was? Wir sind nicht Tarifgebunden ,also weiß ich nicht ob die Gewerkschaft übernimmt. War ein Drei Tagesfrist ausreichend für diese Auskunft?

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Community-Antworten (3)

RI
Ramses II

26.03.2006 um 01:18 Uhr

Nehmt Euch doch einen Anwalt!

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rainerzwo

27.03.2006 um 16:57 Uhr

Als WV muss man ne Liste machen. Damit ihr nicht in Verzug kommt, macht einfach eine Wählerliste - notfalls mit Hiilfe der Telefonliste. Korrigieren muss man eh jederzeit. Auf jeden Fall nicht in Verzug setzen lassen! Dann teile dem Boss mal mit, wieviel Arbeitszeit draufgehen wird, bis alle Leute nach ihrem Geburts- und Eintrittsdatum gefragt sind ...

M
Marius

28.03.2006 um 00:47 Uhr

Jetzt habe ich Sie endlich bekommen und auch gleich das Wahlausschreiben und die Wählerliste fertig gemacht. Alles auf den letzten Drücker ich glaube die haben das Extra gemacht.

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