Erstellt am 23.01.2010 um 19:50 Uhr von Peanuts
"nach $ 20 (2) Wahlordnung BGB"
Das BGB ist hier fehl am Platz.
"Meine Frage lautet: von wem benannt?"
Vom Listenführer.
"wer erstellt die Reihenfolge?"
Der Wahlvorstand.
Erstellt am 23.01.2010 um 23:47 Uhr von Juanjo
Entschuldigung, es stimmt, es ist nicht das BGB gemeint sondern das Betriebsverfassungsgesetz.
Es ist ein Wahlverfahren mit nur einer Versuchsliste also Personenwahl auch IG-Metallliste genannt.
Meine Frage ist dann wer, und nach welchen Kriterien wird diese Liste erstellt?
Erstellt am 24.01.2010 um 10:10 Uhr von nicoline
Juanjo
wenn es eine Gewerkschaftsliste ist, wird diese in einer Mitgliederversammlung der Gewerkschaft beschlossen.
Erstellt am 25.01.2010 um 08:21 Uhr von Juanjo
gibt es sonst keine andere Möglichkeit?
wie zum Beispiel durch die Vertrauensleutekörper?
und wenn ja, kann man sowas schwarz auf weiss irgendwo ersehen?
Danke.
Erstellt am 25.01.2010 um 08:43 Uhr von rolfo
" Entschuldigung, es stimmt, es ist nicht das BGB gemeint sondern das Betriebsverfassungsgesetz.
Es ist ein Wahlverfahren mit nur einer Versuchsliste also Personenwahl auch IG-Metallliste genannt.
Meine Frage ist dann wer, und nach welchen Kriterien wird diese Liste erstellt?
Antwort 2 Erstellt am 23.01.2010 - 23:47 von Juanjo
Was ist eine Versuchsliste?
Wenn es eine zweite Liste gibt ist es eine Listenwahl.
@ Peanuts
Nicht der Wahlvorstand, sondern der Listenführer erstellt die Reihenfolge
Erstellt am 25.01.2010 um 17:42 Uhr von nicoline
rolfo
der Listenführer erstellt die Reihenfolge seiner Kandidaten auf der Liste
der WV erstellt die Reihenfolge der Listen.
Erstellt am 26.01.2010 um 06:46 Uhr von Rattle
@nicoline
der WV erstellt die Reihenfolge der Listen.
wird die nicht ausgelost?
mfg
Erstellt am 26.01.2010 um 07:37 Uhr von nicoline
Rattle
ja, vom WV , ist ja FAST das Gleiche ;-)))