Wer legt die Reihenfolge der Bewerber auf den Stimmzetteln fest?
unsere Betriebsratswahl wurde als normale Wahl mit einer Liste duchgeführt. Müssen die Namen der Kandidaten auf den Stimmzetteln in alphabetischer Reihenfolge aufgestellt sein, oder können die Namen wie bei einer Listenwahl angeordnet werden.
Community-Antworten (1)
12.03.2006 um 10:35 Uhr
Das kommt drauf an.....
Habt ihr im vereinfachten Verfahren gewählt, oder nach dem "Normalverfahren"
Wenn ihr nach dem Vereinfachten Verfahren gewhählt habt, dann hätte er WV die Kandidaten alfabetisch auf die Vorschlagsliste und die Stimmzettel schreiben müssen.
Beim Normalverfahren müssen die Namen einer (einzelnen) eingereichten Liste in unveränderter Reihenfolge auch auf der Vorschlagsliste und auf dem Stimmzettel stehen. Die Forderung an die eingereichte Liste ist lediglich, dass die Namen in *erkennbarer" Reihenfolge (also z.B. durchnummeriert oder untereinanderstehend) auf der Vorschlagsliste stehen.
Gruesse w-j-l
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