Wahlordnung - kann man § 15 Abs. 2 BetrVG leer laufen lassen?
Hallo, kann man § 15 Abs. 2 BetrVG leer laufen.
Community-Antworten (16)
23.01.2010 um 17:25 Uhr
PersonnonGrata ne is klar, haben alle verstanden!
23.01.2010 um 17:29 Uhr
nicoline versteh jetzt nicht deine antwort????
23.01.2010 um 17:30 Uhr
Nee, geht nur voll, dazu einschlägige Kommentare
23.01.2010 um 17:31 Uhr
PersonnonGrata
ist zwingend zu beachten, es sei es kandidieren keine Kandidaten des MInderheitengeschlechtes. Denn man keinen AN zwingen zu kandidieren.
Aus § 15 Abs. 2 BetrVG ergibt sich somit, kandidiert vom Minderheitgeschlecht nur ein Kandidat und wählt sich selbt, so dass er 1 Stimme hat, ist er im BR.
Die Regelung des Abs. 2 findet in bestimmten Fällen keine bzw. nur eine eingeschränkte Anwendung. Keine Anwendung findet sie, wenn – nur ein Geschlecht im Betrieb vorhanden ist; – zwar beide Geschlechter vertreten sind, aber das Minderheitengeschlecht keine Wahlbewerber stellt; – sich zwar Wahlbewerber des Minderheitengeschlechts zur Wahl stellen, aber alle diese Bewerber nach erfolgter Wahl das BR-Amt nicht annehmen; – BR-Mitglieder, die dem Minderheitengeschlecht angehören, im Laufe der Amtszeit ihr Amt niederlegen oder aus anderen Gründen ihr Mandat verlieren und Ersatzmitglieder des Minderheitengeschlechts nicht mehr zur Verfügung stehen.
23.01.2010 um 17:31 Uhr
Und ich habDeine Frage nicht verstanden, aber Antwort hast Du ja schon ;-))
23.01.2010 um 17:32 Uhr
@PersonAnonGrata Indem niemand des Minderheitsgeschlechtes kandidiert.
23.01.2010 um 17:34 Uhr
neskia auch nicht über losverfahren wenn zwischen geschlechtern gleiche stimmenanzahl?
23.01.2010 um 18:31 Uhr
Dann aber nur wenn zwischen allen AN des Betriebes die Geschlechter ebenfalls gleich verteilt sind.
23.01.2010 um 19:05 Uhr
nur zur sicherheit .
d'Hondtsches Höchstzahlverfahren ist schon bekannt ?
denn nicht jedes geschlecht, das in der minderheit ist, ist auch automatisch ein minderheitengeschlecht gem. betrVG
23.01.2010 um 19:58 Uhr
PersonnonGrata, sieh mal BAG Beschluss vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 # Entscheidungsgründe 2.3#
23.01.2010 um 20:08 Uhr
"denn nicht jedes geschlecht, das in der minderheit ist, ist auch automatisch ein minderheitengeschlecht gem. betrVG" Soso .... mutiert es womöglich noch zum Mehrheitengeschlecht?
"Hallo, kann man § 15 Abs. 2 BetrVG leer laufen." Das dürfte schon allein an der Durchführbarkeit scheitern...
Aber zum Trost ... auch wenn ein Geschlecht der Minderheit vorhanden sein sollte, ergibt sich daraus nicht zwingend ein Sitzanspruch.
23.01.2010 um 20:12 Uhr
peanuts lebt auch noch...welche freude...........
juhu ...st hust hust
23.01.2010 um 20:25 Uhr
kriegsrat Hey, den hast du aber mitgebracht - hat hier schon "ewig" ncihts mehr geschrieben ;-)
23.01.2010 um 21:00 Uhr
DJ,
wieder eine verschwörungstheorie auf lager ? ;-))
die "doppelnick"-these ? hat aus solidarität mitgestreikt ? wurde aufgrund des medizinischen fortschritts wiederbelebt ? ist ein gefrusteter waf-admin ?
die letzte möglichkeit würde mir sehr gefallen, je länger ich drüber nachdenke vor allem, auf wen er immer losgeht ......grübel...
23.01.2010 um 21:07 Uhr
kriegsrat Oh in der Tat hat die letzte These etwas für sich - allerdings gibt es ja eindeutig Fachwissen, was der also wieder entgegen stehen würde ...
23.01.2010 um 21:21 Uhr
kriegsrat Aber zu den anderen von dir erfragten möglichen Thesen...
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Doppelnick - mit sicherheit, ABER wisse nciht mit dir - dann wärst du ja kölner, kriegsrat und peanuts - also nee, das kann ja nicht wäre dann ja ein Dreifach Nick ;-)
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Solidarität Völlig ausgeschlossen, hast du Peanuts sich je mit irgend jemanden hier solidarisch erklärt gesehen? ICH NICHT!
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medizinischer Fortschritt - ja, möglich aber dazu später mehr...
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WAF Admin Tja, das sich das ausschließt erklärte ich ja schon
Vielleicht ist es kein medizinischer Fortschritt, sondern vielleicht ist es der Beginn einer von Ausserirdischen geführten Invasion... Oder ein Ausbruch aus Area 51... wer weiß das schon ;-)))
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