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Schichtarbeit verlängern - können wir das als Betriebsrat zulassen?

B
Berthold
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Wir arbeiten zurzeit zwei schichten. Die eine von Montag bis Donnerstag von 6 Uhr bis 14.45 und am Freitag von 6 Uhr bis 12.15 Und die andere Von Montag bis Donnerstag 14.40 Uhr bis 23.25 und am Freitag 12.10 Uhr bis 18.25 Uhr. Da wir aber mit der arbeit nicht nachkommen. Wurden wir als BR gefragt ob sie den Freitag auch noch die eine Schicht von 6 Uhr bis 14.45 Uhr und die andere von 14.45 Uhr bis 23.35 Uhr arbeiten lassen.

Meine Frage können wir das als Betriebsrat zulassen

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Community-Antworten (9)

N
nicoline

23.01.2010 um 10:52 Uhr

Berthold Meine Frage können wir das als Betriebsrat zulassen Und warum solltet ihr nicht?

B
Berthold

23.01.2010 um 11:00 Uhr

Berthold

Wegen der Wochenstunden.

P
pirat

23.01.2010 um 11:39 Uhr

@Berthold, gibt es einen Tarifvertrag? Wenn nicht....Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat beschlossen auch die ArbeitsZ älterer Tarifverträge auf durchschnittlich höchstens 48 Std. /Wo zu begrenzen (BAG 24.01.2006, Az. 1 ABR 6/05).

N
nicoline

23.01.2010 um 11:39 Uhr

Berthold mein Rechenzentrum ist auf Wochenende geschaltet, auf wieviel Wochenstunden würdet ihr denn mit der zusätzlichen Schicht kommen?

N
nicoline

23.01.2010 um 11:57 Uhr

pirat, wobei hier das Schlüsselwort "durchschnittlich" ist.

P
pirat

23.01.2010 um 12:02 Uhr

Ahoi nico, jepp Rechenzentrum aktiviert? 2 Sterne.... .-)

R
rainerw

23.01.2010 um 12:13 Uhr

Wenn ihr so arge bedenken habt, dann macht dies doch im Rahmen der Freiwilligen Mehrarbeit. Ihr stimmt der Freiwilligen Mehrarbeit vo Tag X bis Tag y zu soweit der AG für diesen Zeitraum freiwillige aus der Belegschaft findet. Will er dann über diesen Zeitraum hinaus noch weiter zusätzliche Schichten fahren hat er dies 14 Tage vorher beim BR zu beantragen. Will er vor Ablauf der schriftlich benannten Termine die zusatzschichten wieder abschaffen hat er die 1 Woche vorher beim BR zu beantragen. Wir haben das sogar in einer BV festgeschrieben. Wäre für euch gerade jetz der richtige Zeitpunkt auch mal daran zu denken, denn wenn der AG in Not ist sollte man dies für sich nutzen. Falls ihr dies nicht wollt kann man auch versuchen für die die dann in den Zuatzschichten arbeiten eine freiwillige soziale Leistung vom AG zu erhalten, in Form eines Tankgutscheines pro durchlaufenden Schichtrythmuses.

N
nicoline

23.01.2010 um 12:28 Uhr

Ahoi pirat *Rechenzentrum aktiviert? * geht nicht, zeitgesteuerte Aktivierungssperre ;-)) War Erinnerungszentrum!

E
Erwin

23.01.2010 um 13:17 Uhr

Hallo, wichtig ist doch, dass ihr darauf achtet, es ist auch euere Pflicht, dass die Höchstzeiten des ArbZG eingehalten werden. Diese können auch nicht durch freiwilligen Verzicht der AN überschritten werden. Also § 3 ArbZG, Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Selbstverständlich aber auch die übrigen §§ des ArbZG

Weiter solltet iht prüfen, ob es nicht sinnhafter und auch möglich ist zusätzliche AN einzustellen. U.U. auch befristet. Denn wir haben ja z.Zt. genügend arbeitssuchende. Es kommt auch den AG u.U. günstiger, da dann keine Zuschläge für Mehrarbeit anfallen, welche es ja meistens gibt.

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