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Zwingende Neuwahl?

M
monal
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wann müssen zwingen Neuwahlen sein und wann kann durch eine BV eine Neuwahl nicht nötig sein (z.B. bei einer Amtszeit von genau 12 Monaten?)? Beste Grüsse und vielen Dank!

6.20502

Community-Antworten (2)

K
Kölner

23.01.2010 um 10:28 Uhr

@MonaL Am 01.03.2010 ist der BR > 12 Monate im Amt = Neuwahl Am 01.03.2010 ist der BR < 12 Monate im Amt = keine Neuwahl

N
nicoline

23.01.2010 um 11:48 Uhr

@MonaL im Gesetz heißt es: "Hat die Amtszeit............noch nicht ein Jahr betragen"!12 Monate sind ein Jahr und wer hat Dir den Floh mit der BV ins Ohr gesetzt???

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