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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gerechte Eingruppierung - Gibt es Tätigkeitsbeschreibungen und Eingruppierungsgrundsätze die die Eingruppierung in K4 rechtfertigen?

O
Orcasdream
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich benötige einen Rat zur gerechten Eingruppierung eines Mitarbeiters.Im Moment eingestuft in K3 (Tarifvertrag KFZ-Handwerk).Seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt.Umgruppierungsantrag mit Funtkionsbeschreibung wurde gestellt und vom Arbeitgeber abgelehnt. Tätigkeiten des Mitarbeiters liegen folgende zugrunde:Teileverkäufer Nutzfahrzeuge, Sachbearbeiter Einkauf/ Sonderbeschaffung, Erstbetreuer EDV vorort.Selbstständiges und verantwortungsbeswußtes Arbeiten ist gegeben.Zuverlässiger Mitarbeiter.Gibt es Tätigkeitsbeschreibungen und Eingruppierungsgrundsätze die die Eingruppierung in K4 rechtfertigen.Bitte um Info!

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Community-Antworten (1)

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nicoline

22.01.2010 um 20:29 Uhr

Orcasdream vielleicht solltest Du Dich mal bei der Gewerkschaft danach erkundigen.

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