Gerechte Eingruppierung - Gibt es Tätigkeitsbeschreibungen und Eingruppierungsgrundsätze die die Eingruppierung in K4 rechtfertigen?
Hallo zusammen! Ich benötige einen Rat zur gerechten Eingruppierung eines Mitarbeiters.Im Moment eingestuft in K3 (Tarifvertrag KFZ-Handwerk).Seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt.Umgruppierungsantrag mit Funtkionsbeschreibung wurde gestellt und vom Arbeitgeber abgelehnt. Tätigkeiten des Mitarbeiters liegen folgende zugrunde:Teileverkäufer Nutzfahrzeuge, Sachbearbeiter Einkauf/ Sonderbeschaffung, Erstbetreuer EDV vorort.Selbstständiges und verantwortungsbeswußtes Arbeiten ist gegeben.Zuverlässiger Mitarbeiter.Gibt es Tätigkeitsbeschreibungen und Eingruppierungsgrundsätze die die Eingruppierung in K4 rechtfertigen.Bitte um Info!
Community-Antworten (1)
22.01.2010 um 20:29 Uhr
Orcasdream vielleicht solltest Du Dich mal bei der Gewerkschaft danach erkundigen.
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