Erstellt am 22.01.2010 um 15:06 Uhr von erwin
versuchen könnt und solltet ihr es aber der AG muss nicht darauf eingehen. Denn die Koll. ist ja in ihrem bestehenden Vertrag durch die Neueinstellung nicht bedroht, da sie ja einen Vertag, wenn auch befristet hat. Anders wäre es, wenn wegen der neueinstellung der AG das bestehende/ befristet vorzeitig beenden will.
Erstellt am 22.01.2010 um 15:15 Uhr von Kölner
@erwin
Naja...Deine Meinung in Ehren, aber § 99 Abs. 2 Nr. 3 letzter Satz BetrVG sagt was anderes.
Erstellt am 22.01.2010 um 15:23 Uhr von nicoline
und vor der Neueinstellung hat der AG hoffentlich folgendes getan:
§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze
Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.
Erstellt am 22.01.2010 um 15:23 Uhr von DonJohnson
erwin
Wie ich schon gestern schrieb, mache ich mir schon fast Sorgen ;-)))
Erstellt am 22.01.2010 um 15:39 Uhr von erwin
upps, ja habe den letzten Halbsatz überlesen. Doch AG welche geschickt sind sehen und begründen hier eben, dass nicht die gleiche Eignung gegeben ist. Der BR wird sich dann sehr schwer tun diese zu wiederlegen.
Vorausetzung ist aber auch, dass der befristet beschäftigte AN sich beworben hat. Dann gibt es Vorstellungs/ bewerbungsgespräche und dann bekommt der externe Berwerber einige Punkte mehr, weil der AG der Auffassung ist er ist besser. ;-((
Der AG wird ja wohl leider Gründe haben, warum er extern vorziehen möchte und dafür auch Probleme mit dem BR rikiert. :-((
Also Kölner und DJ Widerspruch war zu recht. Es ist ja auch gut, dass auch ich einmal daneben liege, denn sonst würde ich ja DJ den Titel "GottVater" streitig machen ;-))
Erstellt am 22.01.2010 um 16:12 Uhr von erwin
Nachtrag:
Wenn ich als AG den befristet beschäftigen AN nicht auf die freie zu besetzende Stelle übernehmen möchte und davon ausgehen muss, dass er sich bewirbt und der BR sich auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 letzter Satz BetrVG berufen möchte, so ermahne ich den befristet beschäftigen AN betreffend seiner aktuellen Leistung (also Leistungsbezogen) somit hae ich schon den ersten (dicken) Fakt warum der externe Bewerber besser / geeignete ist.
Ich empfehle ja auch BR unbedingt einmal Seminar für AG zu besuchen und Newsletter Infos für AG zu abonieren und zu studieren um so die Denke und Tricks der AG zu kennen. Also zu versuchen, zu mindest genau so "schlecht" besser noch "schlechter" denken zu können wie AG. Dann kann man nir noch positiv überrascht werden.
Man sollte also so gut sein, AG/AG-Verteter ala Schlecker gedanklich in die Ecke stellen zu können. Dann ist man gut vorbereitet dem AG die Stirn bieten zu können.
Ja, es ist ein fiese Denke :-(( Aber sie kann helfen.
Erstellt am 22.01.2010 um 16:14 Uhr von nicoline
Ich dachte immer, hier ist ein BR Forum und kein AG Informationszentrum!
Erstellt am 22.01.2010 um 16:26 Uhr von DonJohnson
@erwin
Nun mache ich mir echt Sorgen um dich und zwar aus zweierlei Gründen...
*Es ist ja auch gut, dass auch ich einmal daneben liege, denn sonst würde ich ja DJ den Titel "GottVater" streitig machen*
Ich denke nicht, dass ich mich jemals so gegeben habe. Ergo könntest du an einer Realitätsstörung leiden...
*Vorausetzung ist aber auch, dass der befristet beschäftigte AN sich beworben hat. Dann gibt es Vorstellungs/ bewerbungsgespräche und dann bekommt der externe Berwerber einige Punkte mehr, weil der AG der Auffassung ist er ist besser. ;-((*
Das sehe ich anders. Erstens wenn will der BR eh die interne Stellenausschreibung vom AG und selbst wenn der dagegen verstößt, kann der BR aufgrund 99,2,5 der Einstellung widersprechen... Und zweitens ist es nciht notwendig, dass sich der befristete bewirbt - der BR kann dennoch nach 99,2,3 die Zustimmung verweigern... Du redest aber echt wirr letzte Zeit...
Erstellt am 22.01.2010 um 16:49 Uhr von erwin
DJ,
ja der der BR kann so handeln, dann muss der AG sich die Ersatzzustimmung holen. Aber sofern sich der befristete Beschäftigte nicht bewirbt, muss der AG diese Handeln noch nicht einmal zwingend beachten, denn wenn er ein freie Stelle hat und der Meinung ist er benötigt einen weiteren MA und der befristet Beschätigte sich nicht bewirbt, besagt dieses nicht, dass der AG diese/ eine Stelle unbesetzt lassen muss. Da es dann ja nan dem befristeten liegt sich zu bewerben. Der AG muss den befristet Beschäftigten nicht zwangsweise auf diese freie Stelle versetzen.
Die Besetzung freier Stellen gänzlich verhindern kann der BR nur wenn er belegen kann, dass dadurch beschäftigte AN bedroht sind. Das würde eine kommende Kündigung sein. Oder der Fall § 99 Abs. 2 Nr. 3 letzter Satz BetrVG . Der macht aber notwendig, dass der Betroffen auf diese Stelle möchte, dass macht dann eine Bewerbung notwendig. Ja, es könnte auch ein Angebot des AG sein, muss aber nicht anbieten.
Denn, die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten setzt dessen Intersse/ Wollen/ Bewerbung voraus.
Ja, den "Titel" hast Du nie selbst beansprucht, aber er kam schon i.V. mit Deinem Namen und ich würde dem nie wiedersprechen.
Erstellt am 22.01.2010 um 17:09 Uhr von DonJohnson
@erwin
zum ersten Absatz:
Stimmt - aber wir wissen nciht ob interne Stellenausschreibung da war - und selbst wenn, kann dennoch der BR aufgrund 99,2,3 der anderen Einstellung widersprechen...
Klar kann der AG die Zustimmung ersetzen lassen - auf den Ausgang wäre ich dann aber echt mal gespannt - auch hierzu habe ich eine Theorie ;-)))
zum zweiten Absatz:
nein, das will doch der BR hier auch gar nciht - er will nur erst entfristen bevor unbefristet eingestellt wird ;-)))
zum dritten Absatz:
Mit der Bewerbung hat das gar ncihts zu tun, sag mal, spreche ich Mandarin oder so? Ernsthaft: Darum geht es nciht mein guter...
zum vierten Absatz:
Tja, veräppeln kann ich mich alleine, da benötige ich nicht mal dich zu... oder war das Sarkasmus? Gelesen habe ich davon ncihts - und ich lkese hier sehr viel - selbst wenn ich streike (bevor ich den Streik von meiner seite aus gebrochen habe (was ich mir selber übel nehme eigentlich).
Kannst mir ja mal schreiben (nicht öffentlich) wer so einen Schmarrn über mich in die Welt setzt... und das, das meine ich ERNST!!!
Fragen über Fragen...
Erstellt am 22.01.2010 um 17:17 Uhr von plumpaquatsch
die wirren Zwei im Dialog
köstlich
Erstellt am 22.01.2010 um 17:21 Uhr von DonJohnson
@...quatsch
Kannst du auch was anderes als stänkern?
Wenn ja, lass uns doch teilhaben an deinem Wissen...
Erstellt am 22.01.2010 um 17:24 Uhr von plumpaquatsch
ich wollte euch zwei ausgewiesene Kapazitäten der BR-Szene nicht unterbrechen
Erstellt am 22.01.2010 um 17:26 Uhr von DonJohnson
@...quatsch
Warum machst du es dann - sehr viel Selbstbeherrschung scheinst du nicht zu haben... Aber so oder so - geschehen ist geschehen - also lass uns teilhaben an deinem Wissen...
Erstellt am 22.01.2010 um 17:31 Uhr von plumpaquatsch
macht nur weiter, ihr Zwei, ist viel amüsanter zu lesen, wie ihr das Gesetz verbiegt
Erstellt am 22.01.2010 um 17:35 Uhr von nicoline
Glaub ich nicht, dann hättest Du ja nichts geschrieben.
Erstellt am 22.01.2010 um 17:38 Uhr von DonJohnson
@...quatsch
Was eine Behauptung deiner Seits ist, die du mit deinem sicherlich fundierten Fachwissen belegen kannst - also raus damit...
Erstellt am 22.01.2010 um 17:41 Uhr von erwin
DJ
Nein, veräppeln wollte ich dich ganz bestimmt nicht. Ganz im Gegenteil, ich schätze Deine guten Beiträge und auch Deine teils sehr zukunftsgerichteten Sichten. Ich meine damit die Aussagen das die bestehenden BAG Urteile und Gesetze Änderungen zu Gunsten der AN benötigien. Hier sehe ich die Chancen aber nicht so positiv wie du vielleicht.
Ach ja, auch micht bringt so mach AG-Handeln zu an die Decke springen. Doch selbst das HAndeln von Schlecker und Co hat mich leider nicht überrascht. Solches Handeln habe ich meiner Gewerkschaft schon vor sehr vielen Jahren als einmal kommend dargestellt. Es ging damals um die Einführung der 35 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich. Damals konnten die Gewerkschaften deises auf Grund der Situation umsetzen/ durchsetzen. Ich habe damals damit Probleme gehabt, weil ich gesagt habe es kommt die Zeit, dann handln die AG so. Diese ist nun leider gekommen.
@...quatsch
Du kannst uns auch nicht unterbrechen. Mich zu unterbrechen ist "fast" nicht möglich. Doch der Admin könnte es. Auch meine BR-Koll. musstenb dieses schon sehr oft erkennen. Auch dass ich ein Querdenker bin und auch gerne zwischen den Zeilen lese.
PS: Das ich sehr fies und damit vielleicht auch in AG-Gedanken mich versetzen kann hat auch mein AG festgestellt. Es war ihm sehr oft gar nicht recht, weil es ihm daher schwer fällt micht auf dem falschen Fuß zu erwischen.
Erstellt am 22.01.2010 um 17:46 Uhr von plumpaquatsch
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ihr seid wahrhaftig göttlich