Änderungskündigung - Wann kann der BR-Vorsitzende eine auserortenliche Sitzung einberufen?
Hallo zusammen wir haten im Dezember 2009 Neuwahlen wir sind 11 BR-mitglider. Wann kan der BR-Vorsitzende eine auserortenlich sitzung einberufen? wir haben für uns noch keine Gescheftsordnung. Die Auserortenliche Sitzung ist einberufen wegen 1o Enderungskündigungen, von 34 auf 17 Stunden das sind sogemante Doppelschichtler und sollen nur noch eine schicht Arbeiten. Wir sind noch mir der GL in Verhandlung. Der BR-Vorsitzende möchte die verhandung als gescheitert erkleren und vor Gericht gehen. ich habe um 13:00 Uhr die Tel. einladung bekommen sit das Rechten was Er da macht Ich konte mich noch nich darauf vorbereiten sie die sitzung fondet um 17:00
Community-Antworten (8)
22.01.2010 um 15:47 Uhr
könnte in ordnung sein, wenn sonst Fristen des BR für "Kündigungen" nicht mehr eingehalten werden können.
Wo hast Du das Problem, es geht doch um Deine Koll. und um sich für diese einzusetzen hast Du dich doch wählen lassen.
22.01.2010 um 16:50 Uhr
Sabrina das BetrVG kennt keine außerordentliche Sitzung, insofern sind alle Formalien einzuhalten, die für eine Sitzungseinberufung gelten, also rechtzeitige Ladung, Mitteilung der Tagesordnung. In ganz besonderen Eilfällen kann auch eine kurzfristige Ladung erfolgen. Handelt es sich denn um außerordentliche Änderungskündigungen, dass so kurzfristig eingeladen werden muss? Worüber verhandelt Ihr mit der GL? Über eine BV?
22.01.2010 um 17:28 Uhr
Die GL und der diskutiren über eine abfindung weil der Br-Vositzende sagt das 8o% von den betroffenen gehen wollen wenn die Abfindung stimmt. Meiner meinung arbriten die MA darauf hin denn sie haben eine sehr hohe abwesenheit zwische 50-90
22.01.2010 um 17:41 Uhr
Die GL und der diskutiren über eine abfindung weil der Br-Vositzende sagt das 8o% von den betroffenen gehen wollen wenn die Abfindung stimmt.
Im Rahmen eines Sozialplans?
22.01.2010 um 17:48 Uhr
ja wenn die Abfindung Stimmt
die rede ist
MA ca. 200% bei voll verlust
bei 17 Stunden zurück 100%
für 1 Kind 5.ooo.oo €
für schwerbrhinderte 4oo%
22.01.2010 um 17:53 Uhr
Na ja, ob man nun am Freitag um 17:00 Uhr die Verhandlungen für gescheitert erklären muss und ob eine Frist für diese Kündigungen eingehalten werden muss, kann man von hier nicht beurteilen. Aber ich würde hingehen.
22.01.2010 um 18:05 Uhr
danke für die antwotren. Iich werde dan mal zur sitzung gehen er wirt sowiso mit seiner merheit schafen das, daß ganze vor gericht geht er hat mit 6 stimmen die mehrheit.
23.01.2010 um 18:28 Uhr
hallo nochmal
was ich mir schon gedacht habe 6 zu 5 die verhandlung ist gescheitert.
ich konte 1 Stunde dagegenhalten aber er hat die mehrheit.
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