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Mutwillig Vertretungsfälle herbeiführen - rechtens?

S
Samirah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin kein BR-Mitglied, sondern "nur" AN, ganz normal. Meine Frage: Unser BR legt all seine Sitzungen immer so, dass ein Ersatzmitglied geladen werden muss. D.h. wir haben nicht alle den Samstag frei, wir haben unter der Woche an verschiedenen TAgen frei. Dann kann es sein, dass der komplette BR am Montag, am Dienstag und Mittwoch da ist, da wird dann keine Sitzung gemacht. Der ganze Arbeitsplan wird nur daraufhin durchgeschaut, an welchen Tagen man ein Ersatzmitglied laden kann. Das tun sie dann auch.

Ich als AN fühle mich davon verarscht. Bei uns gehen Kündigungen rum und alle Ersatzmitglieder sind dann geschützt.

DAs ist zwar grundsätzlich natürlich völlig okay, aber hier werden mutwillig Vertretungsfälle herbeigeführt und das ärgert mich einfach.

Ist das rechtens? Überhaupt ärgern sich bei uns viele über den BR. Wo beschwert man sich über den eigenen BR???

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Community-Antworten (26)

K
Kölner

22.01.2010 um 11:56 Uhr

@Samirah Dann hast Du ja bald die Chance gegen so ein Vorgehen vorzugehen.

K
Krümmel

22.01.2010 um 12:17 Uhr

Genau - stell eine eigene Liste mit Kollegen zusammen, die Du gerne im BR sehen möchtest und dann ran an den Speck.

M
monalisa

22.01.2010 um 12:23 Uhr

@Samirah, damit das ganze auch ziemlich sicher funktioniert, sollte dein Name an erster Stelle dieser Liste stehen! Du ärgerst dich über "Gepflogenheiten" eures derzeitigen Gremium's, du hast alle Chancen, diese zu ändern.

S
samirah

22.01.2010 um 12:38 Uhr

Unser BR ist noch kein Jahr im Amt. Deshalb haben wir noch ein paar Jahre vor uns. Am allerschlimmsten ist, wie gerade geschehen, sie tatsächlich innerhalb von zwei Tagen eine neue Sitzung einberufen, von Mittwoch auf Freitag und zwar, weil zufällig zwei BR-Mitglieder am Freitag frei haben und der Dritte an dem Tag in Urlaub geht. Damit sind nur Ersatzmitglieder dabei und davon zwei, die noch nie dabei waren. Es wird auch nur ganz kurz getagt, wurde auf meine Frage geantwortet.

W
Waschbär

22.01.2010 um 13:17 Uhr

@Samirah, da ich nicht klaube das du dich zur Wahl stellst würde ich sagen, suche das Vertrauensleute teil der Gewerkschaft...... Die nummer und so hast du ja oder bist du nicht mal dort drin ?

W
webun

22.01.2010 um 13:20 Uhr

@samirah

ich hab' so das Gefühl, es ärgert Dich der erweiterte Kündigungsschutz, den BR-Mitglieder haben. In meinen Augen versucht hier ein BR - legitim und absolut sinnvoll - seine Arbeitsfähigkeit zum Vorteil der AN zu erhalten. Welchen Schaden hast Du denn durch die Sitzungen des BR und dadurch, dass EBRMs eingeladen werden? Antwort: GAR KEINEN! Wenn Dir der Betriebsrat nicht passt, hättest Du andere Leute wählen müssen.

webun

PS: Deine Probleme hätte ich gern.

S
samirah

22.01.2010 um 13:40 Uhr

@waschbär: Wir haben ja jetzt keine Wahl! Doch, in der Gewerkschaft bin ich.

@webun: Danke für die konstruktive Hilfe.

P
plumpaquatsch

22.01.2010 um 13:45 Uhr

Zum Einen ist es kein Verhinderungsgrund, der die Ladung eines Ersatzmitglieds rechtfertigen würde, wenn das reguläre BR-Mitglied "frei" hat

Zum Zweiten, woher willst du als "Außenstehende" den Grund wissen, weshalb eine BR-Sitzung anberaumt wird ?

W
webun

22.01.2010 um 13:56 Uhr

@samirah

...ich wollte Dir gar nicht helfen ;-)

Ich finde nämlich richtig, was der BR tut!

webun

S
samirah

22.01.2010 um 14:10 Uhr

Das vermute ich aus dem Grund, dass die beiden BR-Mitglieder sowohl am Donnerstag, als auch Samstag und ab Montag etc. gemeinsam da sind und ab Dienstag alle 3.

Außerdem habe ich sie gefragt, und sie sagten es stehe nichts Großes an, deshalb würden sie auch nicht ihr Büro benutzen, das aus Platzgründen außerhalb ist, sondern Büro unseres AG. Und dort haben und wollen sie auch keinen PC-Zugang.

Und ich hänge es nicht bei uns im Geschäft an die große Glocke, aber ich finde das Verhalten fragwürdig und wollte mich deshalb hier erkundigen.

E
Erwin

22.01.2010 um 14:17 Uhr

plumpaquatsch

...aber, eine fehlerhafte Ladung beeinträchtigt nicht den besonderen/ nachwirkenden Kündigungsschutz. Er mach ggf. nur die Beschlüsse nichtig. Weiter schon die Ladung wirkt diesen besonderen/ nachwirkenden Kündigungsschutz aus.

W
Waschbär

22.01.2010 um 14:22 Uhr

@samirah, deine reagtion zeigt mir welche emotion dahinter stecken könnte....

Aber mal so, wende dich an die Vertrauensleute der Gewerkschaft, die können den BR auf die Finger sehen, und wenn du schon nicht in den BR willst, vielleicht gehst du dann ja in die Vertrauenswelt ? Dort hast du viele möglichkeiten... ungereimtheiten vom BR auf zu denken.

p.s solltest du unter dem BR treiben leiden ( weil der AG den fehlenden BR auf seinem Arbeitsplatz nicht kompensiert) solltest DU das Schrieftlich dem BR als Beschwerde zu tragen ! Dann müssen sie eine Lösung finden.

Leider gibt es auch im BR Schwarze Schafe..... und Gelbe Menschen und Waschbären die immer auf den Dekel bekommen, abder das ist nicht schlimm! Schafe kann mann schlachten, Urinflecken werden raus gewaschen und Waschbären haben von Naturaus einen dick(en) schädel... Deshalb merken wir ja auch nicht immer alle EINSCHLÄGE !

P
plumpaquatsch

22.01.2010 um 14:23 Uhr

Der Schutz des § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG tritt für Ersatzmitglieder ein, wenn der Arbeitnehmer zur Betriebsratsarbeit herangezogen worden ist. Er ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung von der Vertretungstätigkeit Kenntnis hat (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/ 85 - BAGE 53, 23; ErfK/ Ascheid 3. Aufl. Rn. 34 zu § 15 KSchG; v. Hoyningen/ Huene/ Linck § 15 KSchG Rn. 48 mwN).

Er entfällt auch nicht schon dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Vertretungsfall in Wahrheit nicht vorgelegen hat (ErfK/ Ascheid § 15 KSchG Rn. 334; v. Hoyningen/ Huene/ Linck 13. Aufl. § 15 KSchG Rn. 24; Stahlhacke/ Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht Rn. 1612; Kittner/ Däubler/ Zwanziger-Kittner KSchR § 15 KSchG Rn. 19; Löwisch KSchG § 15 Rn. 29).

Ausgeschlossen ist der Schutz des § 15 KSchG, wenn der Vertretungsfall durch kollusive Absprachen zum Schein herbeigeführt wird (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/ 85 - BAGE 53, 23) oder das Ersatzmitglied weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass kein Vertretungsfall vorliegt.

E
Erwin

22.01.2010 um 14:40 Uhr

plumpaquatsch

Ausgeschlossen ist der Schutz des § 15 KSchG, wenn der Vertretungsfall durch kollusive Absprachen zum Schein herbeigeführt wird (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/ 85 - BAGE 53, 23) oder das Ersatzmitglied weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass kein Vertretungsfall vorliegt.

Dieser Fall dürfte bei einem geschickten BR nicht entstehen. Weiter, bei einem BR-Gremium welches sich versteht, ist der besondere Kündigungsschutz der Nachrücker ihnen auch ein paar Urlaubstage wert.

@waschbär

Die Gewerkschaft kann zwar mit dem BR reden, mehr aber auch nicht.

@all frei, kann sehr wohl ein Verhinderungsgrund sein. Wenn nämlich wegen der Kurzfristigkeit des Termins/ der Einladung das BRM welches frei hat nicht zu erreichen ist. Denn auch diese müssen an diesen Tagen nicht zu Hause in Lauerstellung warten/ sitzen.

P
plumpaquatsch

22.01.2010 um 15:05 Uhr

Wenn das BR-Mitglied "nicht zu erreichen " ist, ist es gesetzlich gesehen offiziell nicht "rechtlich" verhindert

So geschickt kann der BR nicht agieren, wenn es schon den Mitarbeitern auffällt, was hier abläuft

dann wird der Richter in einem evtl. Kündigungsschutzprozeß Zeugen "eidesstattlich versichern " lassen, daß keine Absprachen erfolgten und ob für diese Aussage jemand bereit wäre, bis zu einem Jahr wegen falscher eidestattlicher Versicherung verurteilt zu werden, wer weiß

S
Samirah

22.01.2010 um 15:24 Uhr

Äh, also es ist so, dass BRM xy 2 Tage vor dem entsprechenden Termin den Termin bekannt gibt. Zuerst auch noch mit falschen Nachrückern. Als uns das auffiel, wurde dann eben schnell umdisponiert, so dass nicht mal 24 Std. vor dem "Termin" die richtigen Nachrücker eingeladen wurden.

Es ist ja nicht so, dass unser BR sagt, in 1 Woche (oder meinetwegen 4 Tagen) findet eine Sitzung statt. Sie suchen sich das spontan 48 STd. vorher aus, weil ihnen auffällt, huch, da könnte man ja einen Nachrücker ins Boot holen. Ungeachtet dessen, dass sie 1 Tag vorher schon eine Sitzung gemacht haben.

Was ist das bitte für eine Sitzung, in der 3 Nachrücker sitzen, die noch NIE im BR waren und die teilweise nur 2 Mal die Woche arbeiten (Aushilfen)???

Den Tag davor wären alle 3 regulären BR Mitglieder da und den Tag danach auch.

Ich wollte jetzt eigentlich wissen, ob sowas rechtens ist und nicht, ob ich zu feige bin selbst in den BR zu gehen.

W
waschbärakaRalfSiegel

22.01.2010 um 15:47 Uhr

qerwin, ich wieder spreche dir nur ungerne aber der Vdertrauenskörper der Gewerkschaft KANN mehr als NUR Rerden mit dem BR.

Da ich selber im Vertrauensleute Vorstand der Gewerkschaft bin weis ich wie unangenehm diese dem BR werden können !

Benötigt werden WILLE ! Menschen und Eier + PO ! = Richtig Stress für den BR.

und ich glaube nicht das es nur daran liegt das Waschbären die geborenen Wiederstandskämpfer sind und spass daran haben sich mit Göttlichen und dem Rest der Welt an zu legen .... z.B beim Singe Wettstreitt der Euro vision ! Da will ich auch noch hin mit meiner Interpretation von "Ei Bissel Frieden auf den Bergen.."

P
plumpaquatsch

22.01.2010 um 15:48 Uhr

Kommt dir das als AG/Vorgesetzter/ zu recht etwas "spanisch" vor ?

C
cheetah

22.01.2010 um 15:50 Uhr

Es spricht rechtlich nichts dagegen BR-Sitzungen an Tagen durchzuführen an denen originäre BR-Mitglieder verhindert sind. Das dadurch ein durchaus gewollter positiver Nebenefekt (Kündigungsschutz) entsteht ist sicherlich juristisch unbedeutend. Das andere Kollegen/innen sich dadurch beachteiligt sehen ist zwar nachvollziehbar aber gestzlich so gewollt.

S
spion

22.01.2010 um 15:52 Uhr

Samirah ist wohl eindeutig der AG-Seite zuzurechnen........

C
cheetah

22.01.2010 um 15:57 Uhr

@spion Glaube ich nicht. Hat nur Angst um den eigenen Arbeitsplatz; da bei Kündigungen der BR-Schutz zieht und daher Nicht-BR-Mitglieder höher gefährdet sind.

S
samirah

22.01.2010 um 16:01 Uhr

Es ist mir egal was ihr denkt. Ich bin kein AG. Wenn ich das wäre hätte ich Rechtsanwälte und müßte nicht hier nachfragen. Aber trotzdem danke denen die versucht haben zu helfen.

Schon mal dran gedacht daß AN Angst um ihren Arbeitsplatz haben wenn Nachrücker geschützt werden ohne daß sie wirkliche Nachrücker sind?

Ja, ich habe Angst um meinem Arbeitsplatz.

Das hätte ich als AG wohl eher nicht...

Ich kann nicht verstehen warum jeder der dem BR auf die Finger schaut gleich ein AG sein soll

C
cheetah

22.01.2010 um 16:04 Uhr

Hast ja vom Grundsatz her recht. Aber ohne besonderen Schutz für sich kaum einer für die Kollegen/innen so einsetzen wie es sich für einen Betriebsrat gehört.

S
samirahverachter

22.01.2010 um 16:16 Uhr

Samiarh, der Unterschied zwischen Dir und den "Nachrückern" ist der, daß sich die "Nachrücker" zumindest vorstellen können, sich auch für andere einzusetzen und sich deshalb zur BR-Wahl gestellt haben

während du nur deine eigenen Interessen im Kopf hattest/ immer noch hast

S
samirah

22.01.2010 um 16:29 Uhr

Huh, jetzt bin ich aber beeindruckt

Woher willst du denn wissen daß ich mich nicht habe aufstellen lassen?

Scheinbar darf man einen BR nicht kritisieren. Das war jetzt meine letzte Antwort, nicht, weil mir nichts mehr einfällt sondern weil ich jetzt echt was anderes zu tun habe.

M
monalisa

22.01.2010 um 16:52 Uhr

@samirah, "Woher willst du denn wissen daß ich mich nicht habe aufstellen lassen?" Prima wenn du's vor knapp einem Jahr gemacht hast, aber offensichtlich wurdest du ja nicht gewählt. :-)

Und übrigens, einen Betriebsrat darf man immer kritisieren, denn man kann es nicht jedem recht machen und so wird es immer - mindestens - zweierlei Meinungen geben.

Viel Spass bei deiner anderen Arbeit und ein anschliessend schönes Wochenende!

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