Vertretung des Vorsitzenden freigestellt?
Unser BR-Vorsitzender ist zu 100% freigestellt. Ist der Vertreter im Vertretungsfalle automatisch zu 100% freigestellt?
Community-Antworten (2)
13.06.2007 um 16:57 Uhr
Hallo koi,
Deine Antwort zum Thema Ersatzfreistellung findest Du im BetrVG Fitting § 38, Rdnr. 26ff und 47ff
13.06.2007 um 23:57 Uhr
Eine Freistellung gem.§38 BetrVG gilt für die Person und nicht für das Amt. Du kannst dich für die notwendige Betriebsratsarbeit, hier auch als stellv. Vorsitzender im Vertretungsfall, selber gem. § 37 Abs.2 freistellen,wenn notwendig auch zu 100%. Im Streitfall müsstest Du aber die Erforderlichkeit einer pauschalen Ersatzfreistellung nachweisen.
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