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Vertretung des Vorsitzenden freigestellt?

K
koi
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR-Vorsitzender ist zu 100% freigestellt. Ist der Vertreter im Vertretungsfalle automatisch zu 100% freigestellt?

4.10302

Community-Antworten (2)

R
RolfH

13.06.2007 um 16:57 Uhr

Hallo koi,

Deine Antwort zum Thema Ersatzfreistellung findest Du im BetrVG Fitting § 38, Rdnr. 26ff und 47ff

DAH
Der alte Heini

13.06.2007 um 23:57 Uhr

Eine Freistellung gem.§38 BetrVG gilt für die Person und nicht für das Amt. Du kannst dich für die notwendige Betriebsratsarbeit, hier auch als stellv. Vorsitzender im Vertretungsfall, selber gem. § 37 Abs.2 freistellen,wenn notwendig auch zu 100%. Im Streitfall müsstest Du aber die Erforderlichkeit einer pauschalen Ersatzfreistellung nachweisen.

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