Kündigung eines Nachrückers des Betriebsrates - Kündigungsschutz?
Hallo,
es stehen bei uns 4 Kündigungen an. Bei den zu kündigenden Personen ist auch ein Nachrücker aus dem Betriebsrat dabei. Ist es laut Kündigungsschutzgesetz überhaupt möglich ordentlich zu kündigen? Mann muß vielleicht noch dazu sagen, er hat in den ver- gangenen 4 Jahren nicht aktiv mitgewirkt(auch an keiner BR-Sitzung teilgenommen). Wenn es nicht möglich ist, wie lange beträgt dann der Kündigungsschutz? Wenn es doch möglich ist, warum?
Liebe Grüße Bruno
Community-Antworten (2)
22.01.2010 um 07:44 Uhr
Hallo, da der Nachrücker noch nicht aktiv als BR tätig war unterliegt er keinem besonderen Kündigungsschutz. Erst wenn er aktiv BR Arbeit gemacht hat geniest er einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Nachzulesen im BetrVG.
22.01.2010 um 11:49 Uhr
Bruno
Also, ggf. prüfen ob man diesen AN (EBRM) nicht als Nachrücker auch ggf. nur für eine Sitzung laden kann, dann hätte er 1 Jahr besonderen Kündigungsschutz. Vielleicht muss um das Nachrücken zu ermöglichen auch ein BRM mal kurz einen Tag Urlaub nehmen, und genau an diesem Tag muss dann eine Sondersitzung des BR stattfinden. Auch weil der BR ja das Thema anstehende / beabsichtigte Kündigungen und wie wollen/sollen/ müssen wir als BR reagieren. Auch der Betroffene Nachrücker darf ja an Beratungen Teilnehmen, nur nicht bei Abstimmungen Ihn betraffend. Dann geht er halt für diese EINE Abstimmung kurz raus und der BRV lädt dafür ( diese eine Abstimmung 5 Minuten) einen weiteren Nachrücker, der ist dann auch gleich für 1 Jahr geschützt. So hat man mit einer Sitzung 2 Nachrücker geschützt ;-))
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