Erstellt am 04.12.2020 um 11:24 Uhr von celestro
Erstellt am 04.12.2020 um 11:45 Uhr von RudiRadeberger
Möchte der AG dir dann einen Führerschein finanzieren? Oder bist du nur Beifahrer?
Habt ihr einen BR?
Ansonsten ja-nein-vielleicht...
Erstellt am 04.12.2020 um 11:54 Uhr von Justin 1910
Kein BR vorhanden! Bin Pflegefachkraft!
Erstellt am 04.12.2020 um 12:02 Uhr von rsddbr
Dann sprich doch bitte mit deinem AG darüber. Vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, dass du keinen Führerschein hast. Ist es ihm bewusst so kann die Versetzung durchaus nicht erlaubt sein. Das wäre dann allerdings ein Thema für eine Rechtsberatung.
Ob eine Versetzung grundsätzlich möglich ist, kannst du deinem Arbeitsvertrag entnehmen. Dort sind oft Formulierungen enthalten, die die Zuweisung anderer Aufgaben erlauben.
Erstellt am 04.12.2020 um 15:24 Uhr von Kratzbürste
Eine Versetzung ist es ohnehin. Man muss im § 95 Abs. 3 BetrVG das Wort "oder" lesen und verstehen.
Du solltest genau nachschauen, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Mit einer neuen Stellenbeschreibung (die du im übrigen ja auch erst einmal akzeptieren musst - oder nicht) ist es womöglich nicht getan. Wenn du nicht einverstanden bist, wäre eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber angesagt.
Lasse dich am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.