Erstellt am 04.12.2020 um 07:41 Uhr von Kjarrigan
Ja klar darf der BR Einstellungen zustimmen.
Ich weiß nicht wo du das gelesen hast das während Kurzarbeit keine (oder nur schwer) Einstellungen möglich wären.
Ablehnungsgründe findest Du in § 99 BetrVG. Ob da einer passt, musst ihr vor Ort entscheiden.
Und es wir auch eine Nach - Kurzarbeit - Zeit kommen.
Erstellt am 04.12.2020 um 08:27 Uhr von Betriebsrat LM
Unter der Arge Einstellung während der Kurzarbeit steht das.
Erstellt am 04.12.2020 um 08:57 Uhr von Kratzbürste
Aber natürlich könnt oder müsst ihr sogar § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ziehen, wenn Entlassungen drohen.