Einstellung während der Kurzarbeit
Wir haben vom 01.03.2020 - 28.02.2021 Kurzarbeit bei der Arge angemeldet. Bisher hatten wir jeden Monat in der Produktion Kurzarbeit. Es laufen zum 31.12.2020 drei befristete Verträge aus. Diese können auch nicht mehr verlängert werden. Nun möchte der AG in diesem Monat Dezember ohne Kurzarbeit die Leute einstellen mit Festeinstellung. Ich hatte gelesesen, das Einstellungen nur sehr schwer möglich seien und die dann eingestellten MA kein Kurzarbeitergeld bekommen und somit auch nicht in Kurzarbeit gehen dürfen. Außerdem hat der AG auch noch Kündigungen für Januar mitgeteilt. Darf der BR hier einer Einstellung überhaupt zustimmen?
Community-Antworten (3)
04.12.2020 um 08:41 Uhr
Ja klar darf der BR Einstellungen zustimmen.
Ich weiß nicht wo du das gelesen hast das während Kurzarbeit keine (oder nur schwer) Einstellungen möglich wären. Ablehnungsgründe findest Du in § 99 BetrVG. Ob da einer passt, musst ihr vor Ort entscheiden. Und es wir auch eine Nach - Kurzarbeit - Zeit kommen.
04.12.2020 um 09:27 Uhr
Unter der Arge Einstellung während der Kurzarbeit steht das.
04.12.2020 um 09:57 Uhr
Aber natürlich könnt oder müsst ihr sogar § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ziehen, wenn Entlassungen drohen.
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