Über die Wahlberechtigung in der aktiven und passiven Altersteilzeit habe ich einiges im Forum gefunden. Mich interessiert jetzt was passiert, wenn ein 2006 gewählter BR ab 2008 in die passive Phase der Altersteilzeit geht.
Bleibt die Mitgiedschaft bestehen oder kommt der Nachrücker zum Einsatz.
Gibt es dazu Urteile,zitate etc., der betroffene Kollege ist nämlich überzeugt, dass sein Sitz erhalten bleibt, was ich bezweifele.