Erstellt am 21.01.2010 um 10:08 Uhr von pirat
@ Siegbert,
im § 193 Abs. 5 SGB VII unter
Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer steht ....
"Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen."
*Vermutungsmoduns an*
Gehen wir mal davon aus, dass der BRV der offizelle Vetreteter des BR´s ist und bei seiner eventuellen Verhinderung der stellv BRV und bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vertreter....bist Du vielleicht auch irgenwann mal drann.
*Vermutungsmoduns aus*