Wer darf vom Betriebsrat eine Unfallmeldung unterschreiben?
Ist eigendlich jedes Betriebsratmitglied berechtigt, eine Unfallmeldung zu unterschreiben, oder darf das nur der Betriebsratvorsitzende?
Community-Antworten (1)
21.01.2010 um 11:08 Uhr
@ Siegbert, im § 193 Abs. 5 SGB VII unter Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer steht .... "Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen." Vermutungsmoduns an Gehen wir mal davon aus, dass der BRV der offizelle Vetreteter des BR´s ist und bei seiner eventuellen Verhinderung der stellv BRV und bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vertreter....bist Du vielleicht auch irgenwann mal drann. Vermutungsmoduns aus
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