Wahlausschreiben - Mitarbeitern in Elternzeit zeitgleich mit der Veröffenlichung im Betrieb zusenden?
Müssen wir Mitarbeitern die in Elternzeit sind das Wahlausschreiben zeitgleich mit der Veröffenlichung im Betrieb zusenden?????
Community-Antworten (2)
21.01.2010 um 10:05 Uhr
Müssen nein, es wäre aber sicherlich sinnvoll
21.01.2010 um 11:15 Uhr
Ja, AN in Elternzeit sind AN und haben das aktive und passive Wahlrecht und AN müssen § 3 WO über die anstehende Wahl informiert werden.
In kleinen Betrieben könnten diese auch eine für das Ergebnis ausschlaggebende Größe an Wählern sein.
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