Bei uns stehen BR Wahlen an.
Wir sind 145 MA, also müßten wir eine Listenwahl durchführen.
Da wir aber eine recht Homogene Belegschaft sind, sind wir vom WV und der BR im prinzip darin Einig, das eine Personenwahl besser für uns wäre. Die kann durch geführt werden, wenn es nur eine Liste gibt.

Meine Frage: Darf der WV seine Meinung hinsichtlich des Wahlmodus äußern und eventuellen Kandidaten den Vorschlag machen, sich auf einer Liste zu sammeln?

Oder verstoßen wir da gegen irgendwelche Prinzipien.

Mit freundlichen Gruß
koffermund