Wir sind seid der letzten Wahl 2010 heute nur noch acht von neun Betriebsratsmitglieder. Wir wollen jetzt ein Betriebsratsmitglied nachwählen und haben uns dazu für den Wahlmodus nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entschieden.
Sind hier die selben Auflagen zu erfüllen wie bei der regulären (4jährigen) Wahl des Betriebsrates ?