Erstellt am 26.03.2012 um 19:37 Uhr von peanuts
Traumhaft ... dass allein das BetrVG (falls Euch das was sagt) anzuwenden ist, davon scheint Ihr wohl noch nichts gehört zu haben.
Schlagt Euch einen solchen Blödsinn wie "Nachwahl" ganz schnell aus dem Kopf.
Anzuwenden ist ganz allein § 13 Abs.2 Nr. 2 BetrVG und demnach stehen Euch Neuwahlen in´s Haus.
Erstellt am 26.03.2012 um 20:33 Uhr von nicoline
*demnach stehen Euch Neuwahlen in´s Haus.*
wobei man ja hier schon fast den Verdacht haben könnte, dass es evtl. sogar ERSATZMITGLIEDER gibt, es aber gar nicht bekannt ist!
Erstellt am 26.03.2012 um 22:10 Uhr von nicoline
Bullifahrer,
wenn ich über Deinen nick etwas länger nachdenke und nun diesen roten Balken sehe, stellt sich mal wieder die Frage:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=42287&keyword=&Nav=sortiert&Thema=17&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
Geh doch woanders faken!
Erstellt am 27.03.2012 um 09:54 Uhr von gironimo
also Ersatzmitglieder rücken einfach nach und brauchen nicht gewählt werden (siehe Stimmenergebnis der letzten BR Wahl). Sind keine Ersatzmitglieder da wird neu gewählt und zwar nach den Bestimmungen des BetrVG (siehe auch § 13 BetrVG).
Aber vielleicht geht es gar nicht um Betriebsratswahlen????
Erstellt am 27.03.2012 um 18:50 Uhr von nicoline
gironimo,
bemüh Dich nicht, dass war eine Test/Fakefrage, bin ich mir sehr sicher, egal was auf meine Aussage jetzt noch kommen sollte von Bullifahrer, vielleicht ist der thread demnächst sogar ganz weg!